TOP Ö 14: 1. Änderung zur Sondernutzungssatzung der Gemeinde Schkopau vom 24.01.2006

Sachverhalt:

 

Seitens der Ortschaftsräte Döllnitz und Ermlitz wurde der Beschluss gefasst, dass innerhalb der Ortschaften nur an festgelegten Plätzen Plakate aufgehängt werden dürfen.

Auf der Grundlage dieser Festlegungen wurde die Änderung der vorliegenden Sondernutzungssatzung vorgenommen.

Die Mitglieder des Ausschusses für Ordnung, Feuerwehr, Umwelt, Seen und Tourismus empfehlen dem Gemeinderat dieser Änderungssatzung zuzustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.11.2016 die 1. Änderung zur Sondernutzungssatzung der Gemeinde Schkopau vom 24.01.2006

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

17 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.