TOP Ö 18: Bundestagswahl 2017

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Zur Durchführung der Bundestagswahl kann für den Wahlbereich Schkopau durch den Gemeinderat Schkopau, stellvertretend für den Bürgermeister, eine andere Person aus der Verwaltung zum Wahlverantwortlichen berufen werden.

Gleichzeitig ist die Stellvertreterfunktion zu regeln.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beruft zur Bundestagswahl 2017 Herrn Wolfgang Schmidt zum Wahlverantwortlichen und Herrn Tino Schneider zum stellvertretenden Wahlverantwortlichen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

21 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.