Sachverhalt:
Zur Durchführung der Bundestagswahl kann für den Wahlbereich Schkopau
durch den Gemeinderat Schkopau, stellvertretend für den Bürgermeister, eine
andere Person aus der Verwaltung zum Wahlverantwortlichen berufen werden.
Gleichzeitig ist die Stellvertreterfunktion zu regeln.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beruft zur Bundestagswahl 2017
Herrn Wolfgang Schmidt zum Wahlverantwortlichen und Herrn Tino Schneider zum
stellvertretenden Wahlverantwortlichen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
21 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.