TOP Ö 15: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen

Sachverhalt:

 

Für die Betreuung der Kinder im Krippen- und Kindergartenalter haben sich die Kostenbeiträge in den letzten 10 Jahren nicht verändert. Dagegen haben sich die Personalkosten durch die Umsetzung der Tarifverträge ständig erhöht, ebenfalls die Betriebskosten. Beteiligten sich die Eltern 2006 noch mit rund 21 % an den Platzkosten, so waren es im Jahr 2015 nur noch 13,7 %. 

 

Um der Gemeinde einen finanziellen Spielraum für Investitionen zu erhalten, ist die Erhöhung der Kostenbeiträge unumgänglich.

 

Im Rahmen der Entgeltverhandlungen mit dem Landkreis wurden Platzkosten für jede Einrichtung ermittelt. Sowohl der Finanz- als auch der Sozialausschuss haben sich für eine Mischkalkulation ausgesprochen, um für alle Einrichtungen einheitliche Kostenbeiträge zu ermöglichen.

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport hat den Satzungsentwurf über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen (Stand: 10.08.2016) am 23.08.2016 beraten und dem Gemeinderat empfohlen, diesen zu beschließen.

 

Im Vorfeld wurden die Elternvertreter und die Leiterinnen der Kindereinrichtungen angehört und deren Änderungswünsche soweit möglich in den Satzungsentwurf eingearbeitet.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 20.09.2016 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen (Stand: 05.09.2016).


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

21 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

2

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.