TOP Ö 14: Satzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schkopau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport hat den Satzungsentwurf zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen am 28.06.2016 in erster Lesung beraten.

 

Im Anschluss wurden die Elternvertreter und die Leiterinnen der Kindereinrichtungen angehört und deren Änderungswünsche soweit möglich in den Satzungsentwurf eingearbeitet.

 

In zweiter Lesung am 23.08.2016 hat der Ausschuss dem Gemeinderat die Empfehlung gegeben, den Satzungsentwurf (Stand: 10.08.2016) zu beschließen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 20.09.2016 die Satzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schkopau (Stand: 05.09.2016).


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

21 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.