TOP Ö 17: Überplanmäßige Ausgabe von 120.000,00 € zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Bereich des Mühlgrabens in der Ortslage Hohenweiden

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt vom 28.10.2015 (Erl. MLU vom 28.10.2015 -21.11-62374) besteht die Möglichkeit Fördermittel zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zu beantragen. In Hohenweiden müssen im Bereich des Mühlgraben 180 m saniert werden, um sicherzustellen, dass dieser Bereich die Stabilität wieder erhält. Die neu geplanten Kosten belaufen sich auf 120.000,00 €. Es liegen 4 Angebote bzw. Kostenschätzungen in Höhe von 98.000,00 €, 107.695,00 €, 119.576,00 € und 156.270,80 €. Eine Förderung bis zu 80 % ist möglich. Eine Fördervoraussetzung besteht darin, dass die Leistungen durch eine Firma, die über die  fachlichen Voraussetzungen verfügt, durchgeführt werden muss. Die vorgesehene Maßnahme ist unbedingt erforderlich, da der vorgesehene Bau des Hochwasserschutzdammes erst in den Jahren 2017/2018 erfolgen wird. Es besteht die akute Gefahr, dass bei frühzeitigen Eintritt einer Hochwasserlage, vergleichbar 2013, die Ortslage Hohenweiden in den vorgenannten Bereich nicht geschützt werden kann und dadurch hohe materielle Schäden verursacht werden  können. Die Gesamtsumme von 120.000,00 € ist zur Abdeckung der Kosten im Rahmen der nachfolgenden Ausschreibung erforderlich.

Nach Vorlage des Fördermittelbescheides erfolgt die beschränkte öffentliche Ausschreibung.

Gemäß den Richtlinien müssen mindestens 3 Kostenvoranschläge für die Bewilligung eines Fördermittelbescheides vorliegen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 20.09.2016 die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 120.000,00 € zur Verbesserung des Hochwasser-schutzes im Bereich des Mühlgrabens in der Ortslage Hohenweiden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

21 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.