Sachverhalt:
Mit Verfügung vom 13.07.2016 genehmigte die Kommunalaufsichtsbehörde des
Landkreises Saalekreis die durch den Gemeinderat der Gemeinde Schkopau in
seiner Sitzung am 22.03.2016 beschlossene 1. Änderung der Hauptsatzung mit der
Maßgabe, dass folgende Änderungen übernommen werden:
a) Unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Änderungssatzung sind die Worte die
beratenden Ausschüsse zu streichen.
b) Unter § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Änderungssatzung sind die Worte die
Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse sowie und in den beratenden
Ausschüssen zu streichen.
Der vom Gemeinderat zu fassende Beitrittsbeschluss über die Änderungen
entsprechend der unter den Buchstaben a) und b) gemachten Vorgaben ist der
Kommunalaufsicht bis spätestens 30.09.2016 vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
20.09.2016, der Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht des Landkreises
Saalekreis vom 13.07.2016 beizutreten und die am 22.03.2016 beschlossene 1.
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
20 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
13 |
Nein-Stimmen: |
4 |
Stimmenthaltung: |
4 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.