Sachverhalt:
Mit Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 wurde geregelt, dass sich die
Vertretungen mit der Mehrheit ihrer Stimmen im Rahmen des KVG LSA eine
Geschäftsordnung zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten geben.
Alternativ war durch Beschluss der Ortschaftsräte auch die Übernahme der
Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Schkopau und seine Ausschüsse
möglich.
Besagte Beschlüsse erfolgten im Zeitraum vom 19.08.2014 bis zum
17.03.2016.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
20.09.2016 die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der
Gemeinde Schkopau und seine Ausschüsse.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
20 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.