TOP Ö 10: 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Schkopau und seine Ausschüsse (Anwendung durch die Ortschaftsräte)

Sachverhalt:

 

Mit Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 wurde geregelt, dass sich die Vertretungen mit der Mehrheit ihrer Stimmen im Rahmen des KVG LSA eine Geschäftsordnung zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten geben.

 

Alternativ war durch Beschluss der Ortschaftsräte auch die Übernahme der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Schkopau und seine Ausschüsse möglich.

 

Besagte Beschlüsse erfolgten im Zeitraum vom 19.08.2014 bis zum 17.03.2016.     

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 20.09.2016 die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Schkopau und seine Ausschüsse.    

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.