TOP Ö 7: Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und wichtiger Angelegenheiten durch den Bürgermeister

Herr Albrecht informiert, dass die Gemeinde an die LMBV ein Angebot zum Kauf von Flächen abgegeben hatte, jedoch der Zuschlag an einen privaten Anbieter gegeben wurde. Daraufhin hat die Gemeinde Schkopau der LMBV mitgeteilt ihr Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Als Begründung wurde angegeben, diese Flächen für den vorbeugenden Hochwasserschutz von einer Bebauung freizuhalten und somit der Gemeinde das Vorkaufsrecht einzuräumen. In dem Schreiben der LMBV vom 05.11.2010 teilen sie der Gemeinde mit, dass nach Recherchen die besagten Flächen in keinem Überschwemmungsgebiet liegen und somit für die Gemeinde kein Vorkaufsrecht besteht und der Antrag zurückgezogen werden sollte. Herr Albrecht betont, dass ein Rechtsstreit wohl keinen Sinn macht.

Herr Albrecht macht den Vorschlag, dass die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet und somit kann das Verfahren abgeschlossen werden. Die Gemeinderäte/-innen stimmen dieser weiteren Verfahrensweise zu.