Sitzung: 14.12.2010 Gemeinderat
Herr Albrecht informiert, dass die Gemeinde an
die LMBV ein Angebot zum Kauf von Flächen abgegeben hatte, jedoch der Zuschlag
an einen privaten Anbieter gegeben wurde. Daraufhin hat die Gemeinde Schkopau
der LMBV mitgeteilt ihr Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Als Begründung wurde
angegeben, diese Flächen für den vorbeugenden Hochwasserschutz von einer
Bebauung freizuhalten und somit der Gemeinde das Vorkaufsrecht einzuräumen. In
dem Schreiben der LMBV vom 05.11.2010 teilen sie der Gemeinde mit, dass nach
Recherchen die besagten Flächen in keinem Überschwemmungsgebiet liegen und
somit für die Gemeinde kein Vorkaufsrecht besteht und der Antrag zurückgezogen
werden sollte. Herr Albrecht betont, dass ein Rechtsstreit wohl keinen Sinn
macht.
Herr Albrecht macht den Vorschlag, dass die
Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet und somit kann das Verfahren
abgeschlossen werden. Die Gemeinderäte/-innen stimmen dieser weiteren
Verfahrensweise zu.