Frau Spaller erklärt die Beschlussvorlage und
weist darauf hin, dass auf Grund des enormen Anstieges der Kinder aus Schkopau,
die in anderen Gemeinden betreut werden, sich die Anzahl an Betreuungsmonaten
mehr als verdoppelt hat. Eine weitere Ursache ist die Novellierung des § 17 des
Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Dadurch
werden für Kinder, die in Sachsen mit Nebenwohnung angemeldet sind, Betriebskosten
in Rechnung gestellt.
Beschluss
GR 11 / 118 / 2010
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt gem. § 97 (1) GemHVO in seiner
Sitzung am 14.12.2010 eine überplanmäßige Ausgabe zugunsten der Haushaltsstelle
46400.67200 (Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an Gemeinden) in
Höhe von 73.000 .
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
27
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) war kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.