Sitzung: 01.12.2015 Gemeinderat
Vorlage: BM/012/2015
Sachverhalt:
Der Vertreter der Gemeinde wurde mit Beschluss-Nummer GR 10 / 091 / 2015
vom 02.07.2015 beauftragt, sein Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung
zur Gebührengestaltung ab 2016 vom Gemeinderat bestätigen zu lassen.
Bis zum Tag der Ausfertigung dieser Vorlage (17.11.2015) sind keine
entscheidungserheblichen Unterlagen bei der Gemeinde eingegangen.
Durch Nachfrage wurde bekannt, dass der Vorsitzende der
Verbandsversammlung für den 30.11.2015 zur Versammlung eingeladen hat.
Dem Vertreter der Gemeinde wurde aufgegeben, den Antrag zu stellen, einen
möglichen TOP Trinkwassergebühren von der Tagesordnung zu nehmen.
Sollte diesem Antrag nicht stattgegeben werden, dann müsse er
zwangsläufig gegen die Gebühren stimmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenthaltung: |
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ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
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Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.