TOP Ö 12: Aufhebung Beschluss Nummer GR 14/154/2011

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.04.2011 beschlossen, dass der kommunale Wohnungsbestand grundsätzlich saniert werden soll. Modellhaft sollte mit der energetischen Sanierung „Thomas Müntzer Straße 25“ begonnen werden.

Aus finanztechnischen Gründen konnte der Beschluss bisher nicht umgesetzt werden.

In der Zwischenzeit haben sich zu dieser Thematik neue Meinungen herausgebildet.

Die Ortschafträte der Ortsteile Knapendorf und Raßnitz sprechen sich für eine Veräußerung eines Teiles der in ihren Ortsteilen gelegenen Wohngebäude aus und können damit dem Vorschlag der Verwaltung, einzelne sanierungsintensive Objekte zu veräußern, mittragen.

 

Die Fraktion DIE LINKE/Grüne spricht sich für die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft, möglichst in Form eines Eigenbetriebes, aus.

 

Um dem Gemeinderat eine vom Beschluss GR 14/154/2011 abweichende Beschlussfassung zu ermöglichen, ist vorher eine Aufhebung dieses Beschlusses notwendig.

 

Sollte sich der Gemeinderat für die Gründung eines Eigenbetriebes aussprechen, ist der Aufhebungsbeschluss unschädlich, da das Vermögen an den Eigenbetrieb übertragen werden soll, und die Gemeinde dann keine Wohnungen mehr in ihrem Besitz hat. Ein zu bildender Betriebsausschuss (Mitglieder des Gemeinderates) hat dann über die Geschäftsführung des Eigenbetriebes  zu wachen und Entscheidungen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies betrifft dann auch den Umfang und die Art und Weise der anstehenden Sanierungen.

 

Sollte sich der Gemeinderat für eine Teilveräußerung entscheiden muss der Beschluss aufgehoben werden, da dann nicht mehr mit einer modelhaften Sanierung der „Thomas Müntzer Str. 25“ begonnen werden kann.

 

Sollte sich der Gemeinderat gegen die Gründung eines Eigenbetriebes und gegen einen Teilverkauf aussprechen sollte der Beschluss trotzdem aufgehoben werden.

Im Beschluss ist eine energetische Sanierung unter Einsatz erneuerbarer Energien gefordert.

Dies sollte vom Gemeinderat separat für jedes einzelne Objekt betrachtet werden können. Gerade der Einsatz erneuerbarer Energien ist mit erheblichen Kosten verbunden und sollte unbedingt mit dem vorhandenen Mietniveau in den einzelnen Objekten abgeglichen werden um unbillige Mieterhöhungen zu vermeiden. Desweiteren ist der Bezug der Energie in den Objekten sehr unterschiedlich. Der generelle Einsatz erneuerbarer Energie ist wirtschaftlich nicht zu verantworten (z.B. die Umrüstung von Wohnungseinzelheizungen auf Zentralheizung.).    

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 28.04.2015 die Aufhebung des Beschlusses GR 14/154/2011.Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.