TOP Ö 11: Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Sachverhalt:

 

Der Sachverhalt ist in der Anlage erläutert.

 

Die Thematik wurde im Haupt- und Vergabeausschuss behandelt und zur Beschlussfassung in den Gemeinderat verwiesen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 28.04.2015 die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft. In diese ist der kommunale Wohnungsbestand und baureifer kommunaler Grundstücksbesitz zu übertragen.

Die Wohnungsgesellschaft soll vorzugsweise die Rechtsform eines Eigenbetriebes nach § 128 KVG aufweisen.

Sachverhalt:

 

Der Sachverhalt ist in der Anlage erläutert.

 

Die Thematik wurde im Haupt- und Vergabeausschuss behandelt und zur Beschlussfassung in den Gemeinderat verwiesen.

Anlagenverzeichnis:

Antrag – DIE LINKE/Grüne

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 28.04.2015 die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft. In diese ist der kommunale Wohnungsbestand und baureifer kommunaler Grundstücksbesitz zu übertragen.

Die Wohnungsgesellschaft soll vorzugsweise die Rechtsform eines Eigenbetriebes nach § 128 KVG aufweisen.

Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.