TOP Ö 15: Wahl der Schiedsperson gemäß § 4 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG)

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Mit Wirkung vom 31.12.2014 endete die Amtszeit der bisherigen Schiedspersonen, Frau Richter und Herr Kuß.

Beide Schiedspersonen waren seit dem Jahr 2004 in der Schiedsstelle der Gemeinde Schkopau tätig.

Auf der Grundlage der öffentlichen Bekanntmachung zur Wahl der ehrenamtlichen Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Gemeinde Schkopau vom 03.02.2015 wurden Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde aufgerufen, sich für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Schiedsstelle zu melden.

Mit Schreiben vom 19.02.2015 bewarb sich Herr Klaus-Dieter Kuß für die Tätigkeit als ehrenamtliche Schiedsperson in der Schiedsstelle der Gemeinde Schkopau.

Die Amtszeit geht vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019.

 

Herr Kuß hat in den letzten Jahren diese Aufgabe verantwortungsbewusst und gewissenhaft erfüllt.

 

Durch den Direktor des Amtsgerichtes Merseburg erfolgt, unter Beachtung des vorliegenden Gemeinderatsbeschlusses, auf der Grundlage der §§ 3 und  5  des Schiedsstellen- und Schlichtungs-gesetzes (SchStG) die Prüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers sowie die Bestätigung für das Amt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau wählt  in seiner Sitzung am 28.04.2015 auf der Grundlage § 4 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG), in der gültigen Fassung vom 05. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 512), Herr Klaus-Dieter Kuß für die Amtszeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019, als Schiedsperson der Schiedsstelle der Gemeinde Schkopau.

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.