Sachverhalt:
Der
Bebauungsplan Nr. 3 Am Weißdornbusch der Gemeinde Schkopau OT Lochau wurde am
09. Mai 1995 mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde unter dem Az.:
25-21102-3/0529 genehmigt und trat am 01. August 1995 in Kraft.
Der
rechtskräftige Bebauungsplan liegt somit seit 20 Jahren brach und wurde bisher
keiner Realisierung zugeführt. Nach Gesprächen mit den Eigentümern wurde ein
Bauträger und Investor gefunden, welche den kompletten Bebauungsplan nach einem
Konzept des altersgerechten Wohnens vollständig erschließen und realisieren
wollen.
Da jedoch die
standardisierten Planhäuser die festgesetzten Baugrenzen geringfügig
überschreiten und die zum Teil veralteten, textlichen Festsetzungen
zwischenzeitlich überholt sind und das notwendige Maß zur Regelung einer
städtebaulichen Ordnung unnötig einschränken, soll die vereinfachte Änderung
des Bebauungsplans erfolgen.
Mit dieser
Änderung soll somit der Weg eröffnet werden, die vollständige Realisierung des
Baugebietes zu ermöglichen.
Die Änderung
bezieht sich auf das Flurstück in der Gemeinde Schkopau, Gemarkung Lochau, Flur
4, Flurstück 67/4.
Die jeweiligen
Änderungen sind in der Planzeichnung des Bebauungsplans eindeutig
gekennzeichnet bzw. gelöscht. Zur eindeutigen Lesbarkeit der Planzeichnung wird
eine Anlage beigefügt, welche die genauen Abmessungen beinhaltet.
Wenn die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt
wird, kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
BauGB abgesehen werden, da sich die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans
nicht wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt. Gemäß § 13
Abs. 3 BauGB entfällt damit auch die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie
der Umweltbericht nach § 2a BauGB.
Das vereinfachte Verfahren kann durchgeführt werden, wenn
durch die Änderung eines Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden. Das trifft auf die vorliegende 1. Änderung zu. Das Wohngebiet Am
Weißdornbusch bleibt in seiner Grundstruktur unverändert bestehen.
Die weiteren Bedingungen nach § 13 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BauGB
werden ebenfalls erfüllt. Die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben wird
mit der Planaufstellung weder vorbereitet noch begründet. Ebenso wenig werden
die folgenden Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt sowie der EU-Vogelschutzrichtlinie bzw. der FFH-Richtlinie durch
die Änderung berührt:
·
FFH-Gebiet DE 4537 301 Saale-,
Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle
·
Vogelschutzgebiet (SPA) DE 4638 401
Saale-Elster-Aue südlich Halle.
Beide Gebiete befinden sich westlich der Gemarkung Lochau im
Abstand von mindestens 1.500 m zum Plangebiet.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit soll darauf
hingewiesen werden, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 empfohlen, die vorliegende Beschlussvorlage zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner
Sitzung am 28.04.2015 die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3 Am Weißdornbusch im OT Lochau.
Der
Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
ortsüblich bekannt gemacht.
Die Änderung
wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Demnach wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und §
4 Abs. 1 BauGB abgesehen, da sich die Aufstellung der ersten vereinfachten
Änderung des Bebauungsplans nicht wesentlich auf das Plangebiet und die
Nachbargebiete auswirkt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB entfällt damit die
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie der Umweltbericht nach § 2a BauGB.
Der Gemeinderat beschließt die 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3 Am Weißdornbusch einschließlich Anlage als Entwurf und
billigt die Änderungsbegründung in der Fassung vom März 2015.
Weiterhin wird
i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Dabei wird der Öffentlichkeit vom 11.05.2015 bis einschließlich
12.06.2015 während folgender Zeiten im Bauamt der Gemeinde Schkopau die
Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplans einzusehen und
Stellungnahmen abzugeben:
montags, mittwochs: 9.00
Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 14.00 Uhr
dienstags: 9.00
Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 18.00 Uhr
donnerstags: 9.00
Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 16.00 Uhr
sowie freitags: 9.00
Uhr 12.00 Uhr
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.
Die Beteiligung
der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit
dem vorliegenden Entwurf die Beteiligung der von der Planung betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Mitgliederzahl: |
28 + Bürgermeister |
davon anwesend: |
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenthaltung: |
|
ausgeschlossene Gemeinderäte: |
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Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.