Sachverhalt:
Der
Bebauungsplan Nr. 3/6 Am Wachtberg der Gemeinde Schkopau OT Ermlitz ist durch
die Änderung und die Zusammenführung der Bebauungspläne Nr. 3 Am Wachtberg
Ost und Nr. 4 Am Wachtberg West am 28.04.2011 in Kraft getreten.
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. März 2014 (GR
36/357/2014) die Durchführung der 1. Änderung im vereinfachten Verfahren
beschlossen, sowie bestimmt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden soll.
Der
Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB am 14. Mai 2014 im
Amtsblatt Nr. 20/2014 ortsüblich bekannt gemacht.
Inhalt des
Planverfahrens ist die Änderung der Festsetzung öffentliche Grünfläche in
private Grünfläche. Damit wird dem Eigentum der Flächen entsprochen sowie der
Gemeinde der Weg zur Durchsetzbarkeit der Festsetzungen eröffnet.
Darüber
hinaus wird die Gebietsart des zentral gelegenen Mischgebietes (Flurstück
18/169 der Flur 2 der Gemarkung Ermlitz) in die eines Wohngebietes geändert.
Die
Änderung im Bebauungsplan wird erforderlich um immissionsschutzrechtlichen
Spannungen vorzubeugen. Faktisch wäre die Ansiedlung von nicht wesentlich
störenden Gewerbebetrieben zur Wahrung des Gebietscharakters eines
Mischgebietes für die Umgebungsbebauung problematisch. Die Änderung wird
ebenfalls im laufenden Verfahren zur 2. Änderung und 2. Ergänzung des
Flächennutzungsplans eingearbeitet. Die Grundzüge der Planung werden von dieser
Änderung nicht berührt. Die Zielstellung für das gesamte Gebiet bleibt
unverändert erhalten.
Der Entwurf
zur 1. vereinfachten Änderung liegt dem Gemeinderat in der Fassung vom März
2015 zur Billigung vor. Mit der Billigung des Entwurfs wird gleichzeitig die
Auslegung beschlossen.
Im Sinne
des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durch
Offenlage des vorliegenden Entwurfs durchgeführt.
Parallel
erfolgt die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nach § 4 Abs. 2
BauGB.
Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 31.03.2015 empfohlen, die vorliegende Beschlussvorlage zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner
Sitzung am 28.04.2015 die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr.
3/6 Am Wachtberg der Gemeinde Schkopau OT Ermlitz in der Fassung vom März
2015 als Entwurf und billigt die Begründung gleichen Datums.
Weiterhin
wird i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Diesbezüglich wird der Öffentlichkeit vom 11.05.2015 bis
einschließlich 12.06.2015 während folgender Zeiten im Bauamt der Gemeinde
Schkopau die Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplans einzusehen und
Stellungnahmen abzugeben:
montags, mittwochs: 9.00
Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 14.00 Uhr
dienstags: 9.00
Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 18.00 Uhr
donnerstags: 9.00
Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 16.00 Uhr
sowie freitags: 9.00
Uhr 12.00 Uhr
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich
bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abgegeben werden können.
Die
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, mit dem
vorliegenden Entwurf die Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Mitgliederzahl: |
28 + Bürgermeister |
davon anwesend: |
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenthaltung: |
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ausgeschlossene Gemeinderäte: |
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Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.