TOP Ö 10: Austritt - Feldherreninteressentschaft "Kabelske-Tal" e.V.

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

Die Gemeinde Schkopau ist Mitglied der Feldherreninteressentschaft „Kabelske-Tal“ e.V..

Die Interessentschaft wurde in der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Kabelsketal gegründet.

Mitglieder des Vereines wurden landwirtschaftlichen Betriebe aus der Region und die Gemeinde Lochau. Landwirte aus Lochau traten der Interessentschaft nicht bei.

Der Verein schloss sich als Solidargemeinschaft zusammen um landwirtschaftliche Wege (Feldwege) zu unterhalten. Finanziert wurde der Verein aus Beiträgen der einzelnen Mitglieder.

Die Gemeinde Lochau, und nach der Bildung der Einheitsgemeinde die Gemeinde Schkopau, zahlt einen Jahresbeitrag in Höhe von 1.992,00 Euro.

In jedem Jahr wird durch die Vereinsmitglieder festgelegt welche Feldwege im Folgejahr realisiert werden sollen. Im Ortsteil Lochau sollte 2014 ein Feldweg instandgesetzt werden.

Da dieser Weg auf einer Vielzahl von Privatgrundstücken verläuft und eine Förderung nicht bewilligt wurde, wurde der Antrag im Verein zurückgezogen.

Weitere Feldwege im Ortsteil Lochau, welche sich im Eigentum der Gemeinde Schkopau befinden, gibt es nicht. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Schkopau auf Dauer nur zahlendes Mitglied bleiben wird, ohne einen Nutzen davon zu haben.

Aus diesem Grunde wird empfohlen die Mitgliedschaft zu beenden.

Der Bau- und Planungsausschuss hat sich für eine Beendigung der Mitgliedschaft ausgesprochen.   

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 28.04.2015 den Austritt der Gemeinde Schkopau aus der Feldherreninteressentschaft „Kabelske –Tal“ e.V..

Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.