Sachverhalt:
Die Gemeinde Schkopau
hat die Möglichkeit Zuwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden vom Land
Sachsen Anhalt zu erlangen. Die Zuwendung kann bis zu 100% betragen.
Gefördert wird der
Wiederaufbau öffentlicher Infrastruktur welche durch das Hochwasser 2013 geschädigt wurde. Präventive Maßnahmen, bzw.
Erweiterungen sind nicht Gegenstand der Förderrichtlinie.
Gemäß der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013
ist für die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur eine Beschlussfassung über
den anliegenden Maßnahmeplan erforderlich.
Da in der Beschlussfassung
vom 03.09.2013 die beiden unter Punkt 5 und 6 genannten Maßnahmen noch nicht
enthalten waren, ist eine erneute Beschlussfassung notwendig.
Beide Maßnahmen sind im
Haushalt 2015 mit einer 100 %igen Gegenfinanzierung durch Fördermittel verankert.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Mitgliederzahl: |
28 + Bürgermeister |
davon anwesend: |
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenthaltung: |
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ausgeschlossene Gemeinderäte: |
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Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 28.04.2015 den erweiterten
Maßnahmeplan mit Stand vom März 2015 zur Beseitigung von Hochwasserschäden an
der Infrastruktur gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Beseitigung der Hochwasserschäden 2013.