TOP Ö 9: Beschlussfassung zur Schadensbeseitigung Hochwasser

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schkopau hat die Möglichkeit Zuwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden vom Land Sachsen Anhalt zu erlangen. Die Zuwendung kann bis zu 100% betragen.

Gefördert wird der Wiederaufbau öffentlicher Infrastruktur welche durch das Hochwasser 2013  geschädigt wurde. Präventive Maßnahmen, bzw. Erweiterungen sind nicht Gegenstand der Förderrichtlinie.

Gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013“ ist für die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur eine Beschlussfassung über den anliegenden Maßnahmeplan erforderlich.

Da in der Beschlussfassung vom 03.09.2013 die beiden unter Punkt 5 und 6 genannten Maßnahmen noch nicht enthalten waren, ist eine erneute Beschlussfassung notwendig.

Beide Maßnahmen sind im Haushalt 2015 mit einer 100 %igen Gegenfinanzierung durch Fördermittel verankert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 28.04.2015 den erweiterten Maßnahmeplan mit Stand vom März 2015 zur Beseitigung von Hochwasserschäden an der Infrastruktur gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013“.