TOP Ö 10: Durchführung einer Bürgerbefragung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussantrag:

 

Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau empfiehlt in seiner Sitzung am 14.04.2015 die Beschlussfassung zur Durchführung einer Bürgerbefragung zur zukünftigen finanziellen Ausrichtung der Gemeinde auf der Grundlage des § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau und des § 28 Abs. 3 KVG-LSA.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

7 + Bürgermeister

davon anwesend:

7 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.