Sitzung: 03.02.2015 Gemeinderat
Um 18:38 Uhr eröffnet Herr Sachse die Einwohnerfragestunde.
Herr Otto aus dem Ortsteil Wallendorf fragt, ob es vom
Petitionsausschuss des Landtages schon eine Reaktion bezüglich der Vollsperrung
der B 181 gibt.Herr Wanzek berichtet,
dass es ihm die Geschäftsordnung des Petitionsausschusses verbietet, eine
Auskunft zu erteilen. Er kann nur mitteilen, dass das Thema in der Sitzung am
vergangenen Freitag angesprochen wurde. Es wird demnächst ein schriftlicher
Bescheid gegeben.
Herr Richter von der Bürgerinitiative Ermlitz Am Wachtberg (Gärrestebecken) teilt mit, dass das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Beschwerde gegen die Abweisung des Eilantrages abgelehnt hat, da er persönlich als Kläger in seinen privaten Rechten nicht ausreichend beeinträchtigt wird. Es steht noch die Antwort auf die Beschwerde gegen das Gutachten aus. Herr Wanzek ergänzt, dass am 25.2.2015 zu einer Bürgerversammlung eingeladen wird, um weitere Entscheidungen zu treffen.
Herr Schilling, ebenfalls Mitstreiter der Bürgerinitiative, stellt an Herrn Haufe die Frage (wurde schriftlich eingereicht): Angenommen, wenn später vom Erdbecken Gefahren ausgehen, insbesondere Schäden auftreten, gehen die Kosten der Beseitigung wieder auf die Gemeinde zu, wenn dann der private Investor Insolvenz anmeldet? Wie wollen Sie das verhindern?
Herr Haufe antwortet, sollte der private Investor Insolvenz anmelden, wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der entscheiden wird, ob und wie das Erdbecken zurückzubauen ist.
Die Einwohnerfragestunde ist um 18:55 Uhr beendet.