Herr Weiß erläutert,
dass der Bebauungsplan Am Wachtberg im OT Ermlitz durch die Änderung und die Zusammenführung
der Bebauungspläne Am Wachtberg Ost und Am Wachtberg West am 28.04.2011 in
Kraft getreten ist.
Aktueller Stand des
Bebauungsplans ist, dass die festgesetzten Grünflächen als öffentliche
Grünflächen ausgewiesen wurden, obwohl sich diese im Privateigentum befinden.
Hintergrund war, dass die Flächen vom ehemaligen Erschließungsträger erst
entsprechend des B- Plans hergestellt werden sollten, um danach der Gemeinde
kostenfrei übertragen zu werden.
Das erste öffentliche
Grünflächen- Grundstück wurde 2013 jedoch im Rahmen der Zwangsversteigerung an
einen Dritten veräußert, weshalb die Festsetzung öffentlich auf privat
geändert werden soll, um die aktuellen Verhältnisse darzustellen.
Durch diese Änderung
wird ebenfalls der Weg für die Gemeinde eröffnet, die Durchsetzbarkeit der
Festsetzungen des Bebauungsplans zu erreichen, welcher im Rahmen des
Pflanzgebots des § 178 BauGB vorgesehen ist.
Inhalt des
Planverfahrens ist somit die Änderung der Festsetzung öffentliche Grünfläche
in private Grünfläche mit entsprechenden Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25
BauGB.
Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 04.03.2014 dem Gemeinderat empfohlen, die Beschlussvorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Herr Wanzek sagt, dass diese Problematik dem Ortsbürgermeister nicht vorgestellt wurde und kritisiert gleichzeitig, dass dies in der Zukunft besser klappen sollte.
Beschluss GR 36 / 357 / 2014
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 18.03.2014 die Aufstellung der ersten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/6 Am Wachtberg der Gemeinde Schkopau OT Ermlitz.
Die Änderung wird im
vereinfachten Verfahren durchgeführt. Demnach wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1
Baugesetzbuch (BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen, da sich die
Aufstellung der ersten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans nicht
wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.
Weiterhin wird i.S.d. §
13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Der
Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Mitgliederzahl: |
30 + Bürgermeister |
davon anwesend: |
27 + Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
27 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.