TOP Ö 19: Aufstellungsbeschluss zur 1. vereinfachten Änderung des B- Plans Nr. 3/6 "Am Wachtberg" der Gemeinde Schkopau OT Ermlitz

 

Herr Weiß erläutert, dass der Bebauungsplan „Am Wachtberg“ im OT Ermlitz  durch die Änderung und die Zusammenführung der Bebauungspläne „Am Wachtberg Ost“ und „Am Wachtberg West“ am 28.04.2011 in Kraft getreten ist.

Aktueller Stand des Bebauungsplans ist, dass die festgesetzten Grünflächen als öffentliche Grünflächen ausgewiesen wurden, obwohl sich diese im Privateigentum befinden. Hintergrund war, dass die Flächen vom ehemaligen Erschließungsträger erst entsprechend des B- Plans hergestellt werden sollten, um danach der Gemeinde kostenfrei übertragen zu werden.

Das erste „öffentliche Grünflächen- Grundstück“ wurde 2013 jedoch im Rahmen der Zwangsversteigerung an einen Dritten veräußert, weshalb die Festsetzung „öffentlich“ auf „privat“ geändert werden soll, um die aktuellen Verhältnisse darzustellen.

Durch diese Änderung wird ebenfalls der Weg für die Gemeinde eröffnet, die Durchsetzbarkeit der Festsetzungen des Bebauungsplans zu erreichen, welcher im Rahmen des Pflanzgebots des § 178 BauGB vorgesehen ist.

Inhalt des Planverfahrens ist somit die Änderung der Festsetzung „öffentliche Grünfläche“ in „private Grünfläche“ mit entsprechenden Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB.

Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 04.03.2014 dem Gemeinderat empfohlen, die Beschlussvorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Herr Wanzek sagt, dass diese Problematik dem Ortsbürgermeister nicht vorgestellt wurde und kritisiert gleichzeitig, dass dies in der Zukunft besser klappen sollte.

 

Beschluss GR 36 / 357 / 2014

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 18.03.2014 die Aufstellung der ersten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/6 „Am Wachtberg“ der Gemeinde Schkopau OT Ermlitz.

Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Demnach wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen, da sich die Aufstellung der ersten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans nicht wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.

Weiterhin wird i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.