TOP Ö 18: Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung Nr. 10/19 "Vor'm Dorfe" der Gemeinde Schkopau OT Röglitz

 

Herr Weiß sagt, dass die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, zur Kenntnis genommen und geprüft wurden. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Planfassung für den Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung erarbeitet. Im Vergleich zum Entwurf wurde die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung angepasst, sowie die Verfahrensvermerke und Hinweise auf die archäologische Denkmalpflege und auf die Kampfmittelverdachtsfläche auf der Planzeichnung ergänzt. Die naturschutzrechtliche Bilanzierung wurde überarbeitet und ein Pflanzraster eingefügt. Schließlich wurden Hinweise zum Artenschutz und zur bestehenden Wasserleitung zur Begründung hinzugefügt.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Beschlussvorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Beschluss GR 36 / 356 / 2014

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 18.03.2014 die Stellungnahmen, die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 10/19 „Vor’m Dorfe“ im Ortsteil Röglitz eingegangen sind, anhand der beiliegenden Abwägungsbögen vom Januar 2014:

(Vgl. beiliegende Abwägungsbögen)

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Der Gemeinderat beschließt die Ergänzungssatzung Nr. 10/19 „Vor’m Dorfe“ im Ortsteil Röglitz in der Fassung vom Januar 2014 nach § 10 BauGB als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom Januar 2014 wird gebilligt.

Das Bauamt der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die Ergänzungssatzung Nr. 10/19 „Vor’m Dorfe“ ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.