TOP Ö 15: Haushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2014

 

Herr Haufe verdeutlicht in einen kurzen Überblick an Hand von Zahlen die rasante und nicht einfache Entwicklung der Gemeinde in den letzten zwei Jahren. Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2012 wies einen Fehlbetrag von ca. 1.5 Mio. € auf. Nur durch die vollständige Abrufung der Rücklagen konnte ein noch schlechteres Ergebnis verhindert werden. Im Jahr 2013 wurde eine haushaltswirtschaftliche Sperre über das gesamte Haushaltsjahr verhängt. Zum Jahresende 2013 war kein Fehlbetrag zu verzeichnen, da auch die Kredite nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen wurden. Zum 01.01.2014 war ein Schuldenstand in Höhe von 1.9 Mio. €, dies entspricht einer pro Kopf Verschuldung von 174,00 €. Für das Haushaltsjahr 2014 werden keine neuen Kredite aufgenommen.

Herr Haufe bittet um die Zustimmung des Gemeinderates, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und den vorliegenden Ergebnis- u. Finanzplan bis 2017 sowie das Investitionsprogramm, zu beschließen. Die inhaltlichen Aspekte wurden mehrfach in den Gremien erörtert und diskutiert.

 

Herr Teske merkt dazu an, dass viel diskutiert wurde. Man muss aber auf jeden Fall haushaltsrechtliche Rücklagen bilden. Durch die leichte Steuereinnahmenverbesserung kann man sich trotzdem nicht in Sicherheit wiegen. Weiter müssen die energieeffizienten Arbeiten fortgeführt werden.

 

Beschluss GR 36 / 355 / 2014

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 18.03.2014:

1.      Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2014 mit Haushaltsplan und Anlagen wird gem. § 94 (1) GO LSA beschlossen (Anlage).

2.      Die gem. § 98 GO LSA vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung bis 2017, einschließlich Investitionsprogramm werden zur Kenntnis genommen.

Sie ist jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.