TOP Ö 16: Aufhebung Beschluss Nummer GR 14/154/2011

Beschluss: zurückgestellt

 

Herr Haufe erklärt, dass dies nicht als Generalvollmacht gelten soll, um die kommunalen Wohnungsbestände zu verkaufen. Es soll eine Ergebnis offene und Ergebnis bezogene Diskussion geführt werden. Der finanzielle Rahmen der Gemeinde ist jedoch begrenzt. Im Prinzip gibt es nur zwei Möglichkeiten.

  • Die Wohnungen behalten und Kredite aufnehmen, dafür müssen andere Projekte zurückgestellt werden.
  • Veräußerung von einem Teil des Wohnungsbestandes, den anderen Teil behalten und die Investitionen realisieren.

 

Herr Teske sagt, dass die Fraktion „Die Linke“ eine Privatisierung der kommunalen Wohngebäude ablehnt. Es sollte ein Konzept zur Entwicklung des Wohnungsbestandes und welche Gebäude sozialgerichtet saniert werden müssen, erstellt werden. Das kommunale Wohneigentum soll erhalten bleiben und nach finanziellen Möglichkeiten sozialverträglich saniert werden denn die Kredite waren noch nie so günstig wie jetzt. Weiterhin sagt er zum wiederholten Mal, dass die Gemeinde die Wohnungsverwaltung selbst übernehmen kann, um Geld zu sparen und um die zahlreichen Mängel durch eine Drittfirma abzustellen.

 

Danach folgten mehrere Diskussionsbeiträge mit derselben Tendenz, dass man den gefassten Grundsatzbeschluss aus Jahr 2011 aufrechterhält. Im Jahr 2011 hat sich der Gemeinderat eindeutig für den Erhalt zum Wohnungsbestand positioniert und auch den Willen zur Sanierung bekundet. Eine Aufhebung des Beschlusses wäre für die Außenwirkung, sowie für die Glaubwürdigkeit des Gemeinderates fatal.

 

Herr Jentzsch beanstandet, dass bereits seit Jahren eine Studie zum Wohnungsbestand der Gemeinde Schkopau existiert. Es wurde immer wieder diskutiert aber passiert ist nichts.

 

Herr Rattunde vertritt ebenfalls die Meinung, beim Grundsatzbeschluss zu bleiben und nicht zu verkaufen, denn die politischen Grundsätze haben sich nicht geändert. Mit Hilfe von KfW-Mitteln die Wohngebäude sanieren. Die Verschiebung der Investition ist der Haushaltskonsolidierung geschuldet, jedoch am politischen Grundsatz hat sich nichts geändert. Es muss nachgedacht werden, wie junge Menschen in den Ortsteilen bleiben, denn dazu gehört auch bezahlbarer Wohnraum. Auch ältere Menschen sollen sich die Mieten in Schkopau noch leisten können. Ausgiebige Diskussionen sollten zukünftig im Nichtöffentlichen Sitzungen stattfinden.

 

Herr Haufe erwidert, dass die Anregung, dies in nichtöffentlichen Sitzungen zu diskutierten falsch ist. Das Gesamtvolumen an bestehenden Möglichkeiten zur Investition ist nicht größer geworden.

 

Da keine Einigung erzielt wurde, zog Herr Haufe den Beschlussantrag zurück. Nun muss sich der neu gewählte Gemeinderat mit dieser Thematik ausführlich auseinander setzen.