TOP Ö 10: Berufung zum Ehrenbeamten als stellvertretender Ortswehrleiter der Feuerwehr Luppenau

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Schmidt führt aus, dass bei der letzten Wahl der Wehrleitung der Ortsfeuerwehr Luppenau Herr Hering zum stellvertretenden Ortswehrleiter gewählt wurde. Herr Hering verfügt über die erforderliche Qualifikation, ausreichendes Fachwissen, genügend Praxis und Erfahrungen sowie die volle Unterstützung der Kameraden der Ortswehr liegt vor, um die Funktion wahrnehmen zu können.

 

Beschluss GR 36 / 250 / 2014

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 18.03.2014 Herrn Rüdiger Hering unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit (für die Dauer von 6 Jahren) zum stellvertretenden Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Luppenau zu berufen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.