Herr Schmidt erklärt, dass zu den stattfindenden Wahlen am 25.05.2014 und einschließlich einer eventuellen nachfolgenden Stichwahl sowie die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahlen in der Gemeinde Schkopau stattfinden.
In Vorbereitung dieser Wahlen ist es erforderlich, dass durch den Gemeinderat der Wahlbereich und die Wahlbezirke durch Beschluss festgelegt werden. Herr Schmidt macht darauf aufmerksam, dass es im OT Schkopau auf Grund der vielen Wahlberechtigte 2 Wahlbezirke notwendig sind.
Beschluss GR 34 / 342 / 2013
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 17.12.2013 für die Durchführung der Europawahl, der Kreistagswahl, der Wahl des Landrates, einschließlich einer evtl. nachfolgenden Stichwahl, der Gemeinderatswahl sowie der Ortschaftsratswahlen am 25.05.2014 gemäß § 7 KWG LSA in Verbindung §§ 10, 11 KWO LSA einen Wahlbereich für die Gemeinde Schkopau zu bilden.
In diesem Wahlbereich werden 13 Wahlbezirke gebildet.
Folgende Wahlbezirke werden festgelegt:
Wahlbezirk 1 OT Burgliebenau
Wahlbezirk 2 OT Döllnitz
Wahlbezirk 3 OT Ermlitz
Wahlbezirk 4 OT Hohenweiden
Wahlbezirk 5 OT Knapendorf
Wahlbezirk 6 OT Korbetha
Wahlbezirk 7 OT Lochau
Wahlbezirk 8 OT Luppenau
Wahlbezirk 9 OT Raßnitz
Wahlbezirk 10 OT Röglitz
Wahlbezirk 11 OT Schkopau 1 ( siehe Anlage )
Wahlbezirk 12 OT Schkopau 2 ( siehe Anlage )
Wahlbezirk 13 OT Wallendorf
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Mitgliederzahl: |
30 + Bürgermeister |
davon anwesend: |
27 + Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.