TOP Ö 16: Festlegung Wahlbereich und Wahlbezirke für die Wahlen am 25.05.2014

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Schmidt erklärt, dass zu den stattfindenden Wahlen am 25.05.2014 und einschließlich einer eventuellen nachfolgenden Stichwahl sowie die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahlen in der Gemeinde Schkopau stattfinden.

In Vorbereitung dieser Wahlen ist es erforderlich, dass durch den Gemeinderat der Wahlbereich und die Wahlbezirke durch Beschluss festgelegt werden. Herr Schmidt macht darauf aufmerksam, dass es im OT Schkopau auf Grund der vielen Wahlberechtigte 2 Wahlbezirke notwendig sind.

 

Beschluss GR 34 / 342 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 17.12.2013 für die Durchführung der Europawahl, der Kreistagswahl, der Wahl des Landrates, einschließlich einer evtl. nachfolgenden Stichwahl, der Gemeinderatswahl sowie der Ortschaftsratswahlen am 25.05.2014 gemäß § 7 KWG LSA in Verbindung §§ 10, 11 KWO LSA einen Wahlbereich für die Gemeinde Schkopau zu bilden.

In diesem Wahlbereich werden 13 Wahlbezirke gebildet.

 

Folgende Wahlbezirke werden festgelegt:

Wahlbezirk   1                         OT Burgliebenau

Wahlbezirk   2                         OT Döllnitz

Wahlbezirk   3                         OT Ermlitz

Wahlbezirk   4                         OT Hohenweiden

Wahlbezirk   5                         OT Knapendorf          

Wahlbezirk   6                         OT Korbetha

Wahlbezirk   7                         OT Lochau

Wahlbezirk   8                         OT Luppenau

Wahlbezirk   9                         OT Raßnitz

Wahlbezirk 10                         OT Röglitz

Wahlbezirk 11                         OT Schkopau 1 ( siehe Anlage )

Wahlbezirk 12                         OT Schkopau 2 ( siehe Anlage )

Wahlbezirk 13                         OT Wallendorf

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.