TOP Ö 8: Finanzielle Unterstützung der Bürgerinitiative Ermlitz

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Borries erläutert, dass der Beschluss in der Sitzung am 05.11.2013 beschlossen wurde. Daraufhin hat der Bürgermeister Widerspruch eingelegt, da er der Auffassung ist, dass dieser Beschluss rechtswidrig ist. Die SPD-Fraktion teilt die Ansicht der Rechtswidrigkeit nicht, da hier der Empfang durch Dritte ausgeschlossen ist und als Empfänger der Förderverein des Kultur-Gutes Ermlitz e. V auftritt.

Die SPD-Fraktion sieht es als erforderlich an, den Beschlussvorschlag dahingehend mit einer genauen Förderhöhe und dem Zahlungsempfänger zu ergänzen.

 

Herr Teske bezeichnet den Schriftverkehr mit dem Landkreis zum Widerspruch gegen den gefassten Beschluss als rechtlich wenig belastbar. Er sieht die Unterstützung der Bürgerinitiative als freiwillige Leistung der Gemeinde an, da die Gemeinde für die Bürger eine Daseinsfürsorge hat. Die Fraktion „Die Linke“ vertritt den Standpunkt, den Beschluss mit den Ergänzungen erneut zu fassen. Sollte der Bürgermeister diesem Beschluss widersprechen, wird die Gemeinde einen Bescheid von der Kommunalaufsicht erhalten, auf den der Gemeinderat mit einer Anfechtungsklage reagieren kann.

 

Herr Eckl weist auf den § 62 der GO LSA hin, dass der Bürgermeister Widerspruch einlegen muss, wenn er der Meinung ist, dass die Beschlussfassung gesetzeswidrig ist.

Herr Eckl schlägt vor, den Änderungsantrag zur Beschlussvorlage der SPD-Fraktion zu beschließen

Die Gemeinderäte stimmten dem Vorschlag zu.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 17.12.2013, dass der Förderverein Kultur-Gut-Ermlitz e. V. mit der Bürgerinitiative Ermlitz von der Gemeinde Schkopau finanziell mit einem Betrag von 5.000 € unterstützt wird.

 

 

Um 19:20 Uhr erscheint Herr Dr. Strauch zur Gemeinderatssitzung. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Gemeinderäte von 25 und Bürgermeister auf 26 und Bürgermeister.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

26 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltung:

  3

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.