TOP Ö 15: Richtlinie zur Bezuschussung der Kastration von zugelaufenen, wilden, herrenlosen Katzen und Kater

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Schmidt sagt, dass bereits für das Jahr 2013 eine Richtlinie vorlag, diese ihre Gültigkeit am 31.12.2013 endet. Mit dieser Richtlinie wurde erreicht, dass Bürger der Gemeinde erheblichen Einfluss darauf nahmen, dass die Vermehrung von wilden und herrenlosen Katzen und Kater eingeschränkt wurde. Im Rahmen der Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung wird vorgeschlagen, dass die vorliegende Richtlinie auch für das Jahr 2014 Bestand hat. Die Ausgaben im Jahr 2012 betrugen 592,97 €.

 

Beschluss GR 34 / 341 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 17.12.2013 die Richtlinie zur Bezuschussung der Kastration von zugelaufenen wilden, herrenlosen Katzen und Kater für das Jahr 2014.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltung:

  1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.