TOP Ö 13: Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielplätze und Ballspielanlagen in der Gemeinde Schkopau

 

Herr Weiß informiert, dass diese Satzung bereits mehrfach in den Ausschusssitzungen diskutiert wurde. Die Satzung wurde allen Ortschaftsräten zur Prüfung und Stellungnahme übergeben. Einige Ortschaftsräte haben Änderungswünsche einzelner Paragraphen gewünscht die auch so weit wie möglich eingearbeitet wurden.

 

Herr Borries äußert sich, dass im § 5 Benutzungszeiten doch auch „Stille Feiertage“ aufzunehmen sind.

Die Gemeinderäte stimmen dafür, dass dieser Punkt gemäß dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage als dritter aufgeführter Punkt aufgenommen wird.

 

Beschluss GR 34 / 339 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 17.12.2013 die „Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielplätze und Spielanlagen in der Gemeinde Schkopau“.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.