TOP Ö 12: Erhöhung der Pachten für Grund und Boden mit aufstehenden Garagen

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Eckl sagt, dass im Finanz- und Wirtschaftsausschuss darüber beraten, aber es zu keiner Einigung gekommen ist.

 

Herr Haufe verweist auf die Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau, Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Gemeinderates, Pkt. 2.1. Finanz- und Wirtschaftsausschuss und Pkt. 2.1.2. Finanz- und Wirtschaftsausschuss berät über … Ziff. a) bis j) diese stehen in Verbindung mit dem § 44 Abs. 3 Ziffer 6 Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat über die Beschlussvorlage beraten, aber keinen Beschluss gefasst.

 

Frau Müller sagt, dass sie sich bessere Unterstützung zu diesen Thema von der Verwaltung gewünscht hätte.

 

Herr Rattunde betont, dass doch die Mitarbeiter der Servicestation an den Garagenkomplexen im OT Raßnitz die größeren Löcher schließen sollte.

 

Herr Eckl erklärt, da der Finanz- und Wirtschaftsausschuss die Erhöhung der Pacht mehr als das Doppelte als zu hoch ansieht, macht er den Vorschlag, die jährliche Pacht auf 60,00 € zu erhöhen.

 

Beschluss GR 34 / 338 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 17.12.2013 die jährliche Pacht für Garagen auf Gemeindegrundstücken ab dem 01.01.2014 auf 60,00 € jährlich zu erhöhen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

26 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.