TOP Ö 15: Neue Friedhofssatzung der Gemeinde Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Schmidt führt aus, dass diese Satzung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Umweltfragen mehrfach diskutiert wurde. Die Stellungnahmen der Ortsbürgermeister liegen vor, die Ortschaftsräte haben zugestimmt.

 

Frau Mohr wendet dagegen ein, das der Ortschaftsrat von Korbetha keine Standardisierung der Schriftart auf den Urnenkammern möchte § 17 (3). Die Schrift soll individuell gestalten werden können.

 

Da man nach mehreren Diskussionsbeiträgen zu keiner Entscheidung kommt, lässt Herr Eckl darüber abstimmen, ob im § 17 (3) Urnenkammern der Satz „Als Schriftart ist Belwe-Antiqua zu verwenden“ gestrichen wird.

 

Abstimmungsergebnis:  25  Ja-Stimmen            0  Nein-Stimmen          1 Stimmenthaltung

 

Somit ist dieser Satz zu streichen.

 

Frau Müller beanstandet das Feld der Sternenkinder, da es ungepflegt aussieht. Gleichzeitig muss im § 20 Sternenkinder im Absatz (3) „zentralen Gedenkstein erfolgt durch die Gemeinde richtig heißen.“

Weiterhin muss im § 17 Urnenkammern der letzte Absatz mit (5) richtig bezeichnet werden.

 

Beschluss GR 33 / 331 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2013 die neue Friedhofssatzung der Gemeinde Schkopau mit den Änderungen in den §§ 17 und 20.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.