TOP Ö 14: Wahl des stellvertretenden Gemeindewahlleiter

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Schmidt informiert, dass auch hier so zu verfahren ist, wie im vorangegangenen Beschluss.

Auch hier wird der Satz „ggf. Wahl von Ortsvorstehern und stellvertretenden Ortsvorstehern“ gestrichen.

 

Beschluss GR 33 / 330 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2013 Herrn Mathias Wild zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter für die am 25.05.2014 durchführenden Wahlen, Europawahl, Kreistagswahl, Landratswahl sowie eventuelle Stichwahl (Juni 2014), Gemeinderatswahl und Ortschaftsratswahlen zu berufen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  2

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.