TOP Ö 13: Wahl des Gemeindewahlleiters für die Wahlen im Jahr 2014

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Um 21:10 Uhr verlässt Herr Jentzsch die Gemeinderatssitzung. Dadurch verringert sich die Anzahl der Gemeinderäte von 25 und Bürgermeister auf 24 und Bürgermeister.

 

 

Herr Schmidt erklärt, dass für jede Wahlperiode ein Wahlleiter zu bestimmen ist.

Der Landtag berät derzeit über ein Kommunalrechtsreformgesetz. Dieses Gesetz beinhaltet die Möglichkeit der Wahl von Ortsvorstehern und stellvertretenden Ortsvorstehern. Für den Fall, dass dieses Gesetz noch vor der Kommunalwahl Rechtskraft erlangen sollte, wurde diese Möglichkeit in die Beschlussvorlage mit aufgenommen.

Herr Wanzek sagt, dass dieses Gesetz nicht vor den Kommunalwahlen in Kraft treten wird. Daher wird von Frau Müller die Meinung vertreten, den Satz in dem Beschlussvorschlag „möglicher Wahlen von Ortsvorstehern und stellvertretenden Ortsvorstehern“ zu streichen.

Die Gemeinderäte sind mit dieser Änderung einverstanden.

 

Beschluss GR 33 / 329 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2013 Herrn Wolfgang Schmidt zum Gemeindewahlleiter für die Wahlen am 25.05.2014, Europawahl, Kreistagswahl, Landratswahl sowie eventuelle Stichwahl (Juni 2014), Gemeinderatswahl und Ortschaftsratswahlen zu berufen.

 

Herr Schmidt nimmt die Wahl zum Gemeindewahlleiter an.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.