Um 21:10 Uhr verlässt Herr Jentzsch die
Gemeinderatssitzung. Dadurch verringert sich die Anzahl der Gemeinderäte von 25
und Bürgermeister auf 24 und Bürgermeister.
Herr Schmidt erklärt, dass für jede Wahlperiode ein Wahlleiter zu bestimmen ist.
Der Landtag berät derzeit über ein Kommunalrechtsreformgesetz. Dieses Gesetz beinhaltet die Möglichkeit der Wahl von Ortsvorstehern und stellvertretenden Ortsvorstehern. Für den Fall, dass dieses Gesetz noch vor der Kommunalwahl Rechtskraft erlangen sollte, wurde diese Möglichkeit in die Beschlussvorlage mit aufgenommen.
Herr Wanzek sagt, dass dieses Gesetz nicht vor den Kommunalwahlen in Kraft treten wird. Daher wird von Frau Müller die Meinung vertreten, den Satz in dem Beschlussvorschlag möglicher Wahlen von Ortsvorstehern und stellvertretenden Ortsvorstehern zu streichen.
Die Gemeinderäte sind mit dieser Änderung einverstanden.
Beschluss GR 33 / 329 / 2013
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2013 Herrn Wolfgang Schmidt zum Gemeindewahlleiter für die Wahlen am 25.05.2014, Europawahl, Kreistagswahl, Landratswahl sowie eventuelle Stichwahl (Juni 2014), Gemeinderatswahl und Ortschaftsratswahlen zu berufen.
Herr Schmidt nimmt die Wahl zum Gemeindewahlleiter an.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
24
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.