TOP Ö 5: Einwohnerfragestunde

 

Herr Eckl schlägt vor, da sicher großes Interesse der Gäste an dem TOP 21 Gärrestebecken besteht, diesen TOP vorzuziehen und nach dem TOP 8 „Berichte aus den Ausschüssen, Zweckverbänden …..“ zu besprechen.

 

Herr Eckl stellt die Frage an den Gemeinderat, den TOP 21 „Ermächtigung des Bürgermeisters zur Einleitung rechtlicher Schritte gegen das Gärrestebecken“ nach dem TOP 8 „Berichte aus den Ausschüssen, Zweckverbänden und anderen Beteiligungen der Gemeinde Schkopau“ zu beraten.

Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

 

 

Um 18:40 Uhr erscheint Herr Wanzek zur Gemeinderatssitzung. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Gemeinderäte von 24 und Bürgermeister auf 25 und Bürgermeister.

 

 

Herr Eckl eröffnet um 18:38 Uhr die Einwohnerfragestunde.

 

 

Herr Richter, Einwohner aus dem OT Ermlitz und Sprecher der Bürgerinitiative (BI) berichtet, dass der Landkreis des Saalekreises die Errichtung eines offenes Erdgärrestebecken im OT Ermlitz genehmigt hat und appelliert an die Gemeinderäte die BI im Kampf gegen die Errichtung des Erdbeckens zu unterstützen. Weiterhin führt er aus, dass das Genehmigungsverfahren durch den Landkreis lückenhaft geführt wurde (Genehmigung liegt für ein offenes Erdbecken vor) und auch nicht klar ist, welche Abfälle in das Becken kommen werden. Er weist auf das mögliche Entweichen von Gasen hin. Weiterhin warf er der Gemeinde Versagen vor, denn nach wie vor ist er der Meinung, dass die Gemeinde dies hätte verhindern können. Die Gemeinde hat es aber nicht für notwendig erachtet, weder den Ortschaftsrat Ermlitz, noch die Gemeinderäte zu informieren. Erst zu der Bürgerversammlung hatte Herr Haufe angekündigt, rechtliche Schritte prüfen zu lassen.

 

Herr Wanzek bestätigt dies und sagt, die ca. 120 Bürgerinnen und Bürger die zur Einwohnerversammlung anwesend waren, verlangen vom Bürgermeister, alle rechtlichen Schritte gegen die Errichtung des Gärrestebeckens zu ergreifen. Der Bürgermeister hat eine rechtliche Prüfung zugesagt, braucht aber dazu formal den Auftrag des Gemeinderates.

Ähnlich wie bei der IG Nachtflug (wurde vom Gemeinderat bewilligt) empfiehlt der Ortschaftsrat Ermlitz, die Bürgerinitiative Ermlitz finanziell zu unterstützen, damit sie beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen kann, sowie eine Überprüfung des Verfahrens zu erwirken.

Weiterhin sollte der Landkreis einen neutralen Gutachter beauftragen, um dieses Vorhaben zu prüfen.

 

Herr Weiß  betont, auch wenn die Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt hätte, wäre dies durch den Landkreis ersetzt worden. Und das Ergebnis wäre dasselbe. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist hier nicht gefordert. Die Gemeinde hätte keine anderen Chancen gehabt.

 

Diskussionsbeiträge

 

-          Gemeinderäte sind mit Recht erschüttert, das sie ja auch nichts vom

            Vorhaben gewusst haben,

-          von der SPD-Fraktion hat die BI volle Unterstützung,

-          wenn die Gemeinde Klage erhebt, wird sich diese ja gegen die Gemeinde Schkopau

            richten,

-          die Gemeinde kann nicht im Namen der Bürger sprechen, sinnvoll wäre die Bürger

            klagen selber,

-          Unterstützung der Gemeinde wäre abenteuerlich,

-          die Gemeinde sowie der Landkreis haben das Verfahren unterschätzt,

-          wenn die Reihe an Mängeln die sich heute aufzeichnen schon damals bekannt gewesen            wären, dann hätte der Landkreis nachbessern müssen,

-          hätte man die Reihe an Verfahrensfehler zeitiger festgestellt, hätte man vielleicht eine    Chance gehabt, um die Baugenehmigung zurückzunehmen,

-          auch wenn es genug Mängel im Verfahren gab, sollte man die Möglichkeiten

            ausschöpfen

            um die BI zu unterstützen,

-          ein Gutachten ist zwar vorhanden, doch ein Gegengutachten wäre erforderlich

            gewesen.

 

Abschließend wird gesagt, dass der Landkreis Saalekreis im Vorfeld vor der Erteilung der Baugenehmigung das Vorhaben nicht ordentlich geprüft hat, sowie die Verwaltung der Gemeinde dieses Vorhaben hätte hinterfragen müssen und nicht nur die Gesetzeslage sehen.

Herr Haufe fügt hinzu, dass die Anwälte der Gemeinde nur geringe Erfolgsschancen einer Klage in Aussicht gestellt haben.

 

Herr Richter von der BI wird nach der Höhe der Prozesskosten befragt.

Er antwortet: die Herausgabe an Bauunterlagen beträgt 870,00 €.

1. Instanz         ca. 2.076 T € incl. Gerichtskosten, wenn verloren wird

2. Instanz         ca. 3.0 T€ bis 5,0 T€.

 

 

Herr Sachse sagt, dass heute Vertreter der Vereine aus dem OT Döllnitz anwesend sind. Sie möchten die Möglichkeit nutzen auf die Probleme in den Vereinen aufmerksam zu machen. Eine große Rolle spielt hier die finanzielle Situation.

 

Herr Malberg – Vorsitzender des Heimatvereins Döllnitz und Herr Hartel – Vorsitzender des Schützenvereins stellen die Vereine kurz vor und sagen, dass die Vereine die Gemeinde Schkopau am Sachsen-Anhalt Tag vertreten. Durch diese Vereine wird Schkopau präsent gemacht, aber sie erhalten zu wenig finanzielle Mittel und Unterstützung von der Gemeinde. Sie tun ihren Unmut darüber kund, dass es in diesem Jahr keine Vereins- und Sportförderung gab. Das kulturelle Leben in der Gemeinde ist sehr nützlich und muss auch von der Gemeinde gefördert werden. Zum Teil werden anfallende Kosten privat getragen. Sie können nicht verstehen, warum bei den Vereinen mit Sparmaßnahmen angefangen wird. Sie hoffen, dass im Jahr 2014 wieder Mittel ohne Kürzungen den Vereinen bereitgestellt werden.

 

Anschließend weist Herr Eckl auf den § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung hin, wonach die Einwohnerfragestunde auf höchstens 1 Stunde begrenzt sein soll.

 

Herr Eckl schließt die Einwohnerfragestunde um 19:38 Uhr.