TOP Ö 2: Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder, Anwesenheitsfeststellung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Herr Bedemann führt aus, dass er die Einladungsunterlagen verspätet erhalten hat. Die Einberufung des Gemeinderates 10 Tage vor der Sitzung ist daher nicht gegeben, da es nur 8 Tage waren. Er sagt, da auch bereits so viel Gäste zu dieser heutigen Sitzung erschienen sind, möchte er, dass die Sitzung nicht abgesetzt wird, er rügt deswegen nicht, möchte dies aber erwähnen. Er bemängelt jedoch gleichzeitig, dass die Unterlagen zu anderen Ausschusssitzungen oftmals nicht vollständig und nicht termingerecht versendet werden.

 

Herr Eckl sagt, dass die Unterlagen zur Gemeinderatssitzung rechtzeitig versandt worden und dankt Herrn Bedemann für sein Verständnis.

 

Herr Teske weist darauf hin, dass wenn die Sitzung nicht abgesetzt wird, die Sitzung und die gefassten Beschlüsse anfechtbar sind.

 

Herr Eckl sagt, dass dies nur in Kraft tritt, wenn Herr Bedemann dies rügt, aber er hat nicht gerügt, nur darüber informiert.

 

Somit stellt Herr Eckl fest, dass die Ladung der Mitglieder ordnungsgemäß erfolgt ist. Es sind zur Eröffnung der Sitzung 24 Gemeinderäte und der Bürgermeister anwesend. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.