Herr Weiß
führt aus, dass der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Schkopau die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die zum
Entwurf vom Januar 2013 der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.
3.1 Industriestandort Schkopau eingegangen sind, zur Kenntnis genommen,
ausgiebig diskutiert und geprüft hat.
Auf der Grundlage der
eingegangenen Stellungnahmen wurde die Planfassung für den Satzungsbeschluss
des vg. Bebauungsplans erarbeitet. Im Vergleich zum Entwurf wurde der
Geltungsbereich der 3. Änderung in Bezug auf die Darstellung der bestehenden
Befreiungen erweitert. Weiterhin wurden Hinweise bezüglich der
Raumbedeutsamkeit, zum Artenschutz sowie zur Abwasserbeseitigung zur Begründung
hinzugefügt.
Der Bau- und
Planungsausschuss hat die Vorlage für den Gemeinderat empfohlen.
Frau Pippel sagt, dass der Ortschaftsrat
Schkopau zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1
Industriestandort Schkopau folgenden Einwand vorgebracht hat:
Im Plan ist nicht erkennbar, dass für ein
Trittsteinbiotop im Teilgebiet 13 ein geeigneter Ersatz geschaffen wurde. Der
Ortschaftsrat Schkopau vertritt die Meinung, dass der ersetzte Trittsteinbiotop
seine Funktion nur erfüllen kann, wenn er innerhalb des Industriegebietes
angelegt wird und nicht auf einer schon vorhandenen Grünfläche außerhalb bzw.
am Rande des Industriegebietes.
Herr Weiß antwortet, dass der Trittsteinbiotop
doch nur von links nach rechts verschoben wird.
Beschluss
GR 29 / 295 / 2013
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2013 die
Stellungnahmen, die im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zur 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3.1 Industriestandort Schkopau eingegangen sind, anhand
der beiliegenden Abwägungsbögen vom März 2013.
(Vgl. beiliegende Abwägungsbögen)
Das
Planungsbüro StadtLandGrün soll beauftragt werden, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt die 3. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplans Nr. 3.1 Industriestandort Schkopau in der Fassung vom März
2013 nach § 10 BauGB als Satzung.
Die
Begründung in der Fassung vom März 2013 soll gebilligt werden.
Das
Bauamt der Gemeinde Schkopau soll beauftragt werden, die 3. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 Industriestandort Schkopau ortsüblich
bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.