Herr
Weiß erklärt, dass die zu widmenden Teilflächen der
Straße Hallesche Straße in die Gruppe der Gemeindestraßen/Verkehrsflächen eingestuft und der Allgemeinheit für den öffentlichen
Verkehr zur Verfügung gestellt werden.
Für die öffentliche Zufahrt zur Sporthalle soll das private
Wegerecht entlang der Kaufhalle in eine öffentliche Erschließung umgewandelt
werden. Dazu ist auch hier ein Widmungsbeschluss erforderlich.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat diese
Widmung zu beschließen.
Beschluss
GR 29 / 292 / 2013
16. März
2011 (GVBl. LSA S. 492) und durch Art. 4 Gesetz zur Änderung der
Gemeindeordnung und weitere Vorschriften vom 22.12.2004 (GVBl. S. 856) die
Widmung der Teilflächen der Straße Hallesche
Straße als öffentliche Verkehrsfläche, gelegen in Schkopau.
Die
Verkehrsfläche beginnt an der Brücke über die Laucha in südwestlicher Richtung
über das
anteilige
Flurstück Gemarkung Schkopau, Flur 4, Flurstück 11/005 bis zur Sporthalle, anteilig
über das Flurstück Gemarkung Schkopau, Flur 4, Flurstück 11/006.
Der
Bürgermeister der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die öffentliche Widmung
ortsüblich
bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
26
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
27 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.