Um 21:10 Uhr verlässt Herr Jentsch die Sitzung.
Dadurch verringert sich die Anzahl der Gemeinderäte von 26 und Bürgermeister
auf 25 und Bürgermeister.
Herr Weiß
führt aus, dass der Bau- und Planungsausschuss die Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die zum Entwurf vom Januar 2013 der
Entwicklungssatzung Nr. 2/9 Am Park eingegangen sind, zur Kenntnis genommen,
ausgiebig diskutiert und geprüft hat.
Auf der Grundlage der
eingegangenen Stellungnahmen wurde die Planfassung für den Satzungsbeschluss
der vg. Entwicklungssatzung erarbeitet. Im Vergleich zum Entwurf wurden die
Verfahrensvermerke und der Hinweis auf die Kampfmittelverdachtsfläche auf der
Planzeichnung ergänzt. Schließlich wurden Hinweise zum Artenschutz zur
Begründung hinzugefügt.
Der Bau- und
Planungsausschuss hat die Vorlage für den Gemeinderat mit einer Änderung in der
Abwägung (Lfd. Nr. 7des Abwägungsbogens, zu 17) empfohlen.
Beschluss
GR 29 / 294 / 2013
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung vom 23.04.2013 die
Stellungnahmen, die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung der
Entwicklungssatzung Am Park im Ortsteil Döllnitz eingegangen sind, anhand der
beiliegenden Abwägungsbögen vom März 2013.
(Vgl. beiliegende Abwägungsbögen)
Das
Planungsbüro StadtLandGrün soll beauftragt werden, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung vom 23.04.2013 die
Aufstellung der Entwicklungssatzung Nr. 2/9 Am Park im Ortsteil Döllnitz in
der Fassung vom März 2013 nach § 10 BauGB als Satzung.
Die
Begründung in der Fassung vom März 2013 soll gebilligt werden.
Das
Bauamt der Gemeinde Schkopau soll beauftragt werden, die Entwicklungssatzung
Nr. 2/9 Am Park ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.