Herr
Weiß erklärt, dass sich das Neubaugebiet Am
Wachtberg im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3/6 Am Wachtberg befindet. In
diesem Plan sind alle Straßen zur öffentlichen Nutzung festgesetzt. Die Straßen
sollen somit in die Gruppe der Gemeindestraßen (Erschließungsstraße) eingestuft
und der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt
werden. Hinsichtlich der Benutzungsart und des Benutzungszweckes sowie des
Benutzerkreises gibt es keine Einschränkungen. Träger der Straßenbaulast ist
die Gemeinde Schkopau.
Zu den hoheitlichen Aufgaben in der Gemeinde Schkopau gehört es,
Gemeindestraßen zu widmen. Das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom
06.Juli 1993 regelt die Rechtsverhältnisse öffentlicher Straßen. Die Widmung
ist verankert in § 6 StrG LSA. Gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 StrG LSA ist die
Gemeinde Straßenbaulastträger für Gemeindestraßen.
Über die Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr verfügt
der Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 StrG LSA, mithin die
Gemeinde Schkopau.
Die Widmung ist die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege
und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Diese Verfügung
ist laut Gesetz mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu geben
und wird frühestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Der
Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss zu fassen.
Beschluss
GR 29 / 291 / 2013
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung am
23.04.2013 gemäß § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(StrG LSA) i. d. F. vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch §
115 Absatz 3 des Gesetzes vom 16.März 2011 (GVBl. LSA S. 492) und durch Art. 4
Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weitere Vorschriften vom 22.12.2004
(GVBl. S. 856) die Widmung der Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 3/6 Am Wachtberg in der Gemeinde Schkopau, Gemarkung Ermlitz
Auenblick, Flur
2, Flurstück 007/003 anteilig
Bergbreite Flur
2, Flurstück 018/207
Flur
2, Flurstück 018/204
Flur
2, Flurstück 018/048
Richard-Wagner-Straße Flur 2, Flurstück 018/106
Flur 2, Flurstück
018/083
Birkenring Flur
2, Flurstück 018/168
Auenstraße Flur
2, Flurstück 018/212
Kastanienweg Flur
2, Flurstück 018/105
Auenring Flur
2, Flurstück 018/224
Carl-Maria-von-Weber-Ring Flur
2, Flurstück 018/136
Hieronymus-von-Bose-Straße Flur
2, Flurstück 018/107
Richard-Wagner-Weg Flur
2, Flurstück 018/116
von-Haake-Straße Flur
2, Flurstück 018/068 anteilig
Flur
2, Flurstück 018/177
Theodor-Apel-Straße Flur
2, Flurstück 018/170
Eschenweg Flur
2, Flurstück 018/097
Der Bürgermeister der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die
öffentliche Widmung orts-
üblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
26
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
27 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.