Frau
Tiesler erläutert, dass der Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2011 im September
2012 vorlag. Im Finanzausschuss wurde über das Ergebnis der Prüfung berichtet.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2011 gemäß den Vorschriften der
Gemeindehaushaltsverordnung, der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt
sowie den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen geprüft. In dem vom
Rechnungsprüfungsamt gefertigten Schlussbericht wurde das abschließende
Prüfungsergebnis zusammengefasst. Es konnte festgestellt werden, dass der
Jahresabschluss den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Gründe,
die einer Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 entgegenstehen könnten, haben
sich in der Prüfung nicht ergeben. Auf der Grundlage des § 170 Abs. 3 GO LSA
entscheidet der Gemeinderat mit der Bestätigung der Jahresrechnung zugleich
über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat die Jahresrechnung und die Entlastung des
Bürgermeisters zu beschließen.
Herr Borries möchte wissen, warum jetzt erst
beschlossen wird, da ja der Prüfbericht seit September 2012 in der Gemeinde
vorliegt.
Frau Tiesler antwortet, dass der Schlussbericht
über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 im September 2012 vorlag, im Januar
2012 im Finanz- und Wirtschaftsausschuss beraten wurde und heute im Gemeinderat
beschlossen werden soll.
Beschluss
GR 29 / 290 / 2013
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2013
1. Der Gemeinderat nimmt das im
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom
31.08.2012 festgestellte Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung der
Gemeinde
Schkopau für das Haushaltsjahr 2011 zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stellt das
Ergebnis der Jahresrechnung 2011 unter Einbeziehung
der Abschlussbuchungen nach § 41 Abs. 3, Satz 2, GemHVO wie folgt fest:
Summe
Einnahmen Summe
Ausgaben
Verwaltungshaushalt 23.524.226,21
23.524.226,21
Vermögenshaushalt 4.710.873,42
4.710.873,42
Gesamthaushalt 28.235.099,63
28.235.099,63
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3. Aufgrund des geprüften und
festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung des
Haushaltsjahres 2011 der Gemeinde Schkopau wird die Entlastung des
Bürgermeisters gemäß § 170 (3) der GO LSA erteilt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
26
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
27 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.