Sitzung: 23.04.2013 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Frau
Spaller führt aus, dass gemäß § 36 Absatz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die
Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen aufstellt. Für
die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden
Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
Die
Abstimmung kann separat für jeden einzelnen Bewerber durchgeführt werden.
Alternativ ist eine Abstimmung über die komplette Liste möglich. Es haben sich
insgesamt 21 Bewerber um das Amt der Schöffen beworben. Einsprüche werden durch
das Amtsgericht geprüft.
Beschluss
GR 29 / 289 / 2013
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2013
die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018
gemäß § 36 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
26
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.