Frau Spaller erklärt, dass durch die
Fusionierung der Abwasserzweckverbände ab dem 01.01.2013 ein Stellverterter der
Gemeinde Schkopau zu bestimmen ist.
Die Gemeinde Schkopau ist aufgrund ihrer
bisherigen Mitgliedschaft im Wasserzweckverband Saalkreis nicht verpflichtet,
eine Neuwahl des Stellvertreters durchzuführen. Nach Aussage der
Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis würde auch eine Bestätigung des
bisherigen Stellvertreters den Anforderungen zur Bildung der
Verbandsversammlung genügen.
Beschluss
GR 29 / 288 / 2013
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
26
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
24 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
2 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
1 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist Herr
Rolf Borries von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.