Sitzung: 11.12.2012 Gemeinderat
Vorlage: III/168/2012
Herr Haufe erklärt, dass der Standort ehemalige
Lackfabrik als Altlastenfläche definiert wurde.
Da eine erneute Nutzung des Geländes erst nach
erfolgter Sanierung von Boden und Grundwasser zulässig ist, gab es die
Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen.
Die
Gemeinde hat sich auf Anregungen des Döllnitzer Ortschaftsrates bemüht. Es
wurden zur Durchführung der Maßnahme 301.100,00 beantragt und im Haushalt
2013 eingeplant. Mit Zuwendungsbescheid wurden Fördermittel in Höhe von
264.600,00 bewilligt, was eine Mindereinnahme von 36.500,00 ausmacht. Die Dringlichkeit begründet sich aus der Nebenbestimmung des
Zuwendungsbescheides, nach welcher innerhalb von 2 Monaten mit der Maßnahme
begonnen werden muss, sowie dem auf den 30.08.2013 festgelegten Ende des
Bewilligungszeitraumes.
Als
Maßnahmebeginn gilt bereits die Unterzeichnung des Ingenieurvertrages.
Herr
Teske äußert sich, dass es gut ist, dass der Schandfleck beseitigt wird, hat
aber Bedenken, dass die Bodenproben richtig entnommen wurden.
Herr
Sachse sagt, dass diese Untersuchungen von einem Gutachterbüro vorgenommen
wurden. Die Fehlerquote ist sehr gering und er sieht das äußerst optimistisch.