Herr Eckl sagt, dass der Entwurf dieser
Richtlinie mehrfach im Sozialausschuss und im Gemeinderat an Hand von
Präsentationen ausgiebig erläutert wurde. Im Sozialausschuss wurden die
Kritikpunkte ausgiebig besprochen und Alternativen erörtert. Nach Hinweisen von
Ortsbürgermeistern und Gemeinderäten wurden Änderungen in die Richtlinie
aufgenommen, so dass sie nunmehr beschlussfähig ist.
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom
11.12.2012 die Richtlinie zur Förderung der Kultur, des Sports, der
Sozialarbeit und der Heimatpflege in der Entwurfs-Fassung vom 21.11.2012.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
24
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
24 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.