TOP Ö 10: Richtlinie zur Förderung der Kultur, des Sports, der Sozialarbeit und der Heimatpflege

 

Herr Eckl sagt, dass der Entwurf dieser Richtlinie mehrfach im Sozialausschuss und im Gemeinderat an Hand von Präsentationen ausgiebig erläutert wurde. Im Sozialausschuss wurden die Kritikpunkte ausgiebig besprochen und Alternativen erörtert. Nach Hinweisen von Ortsbürgermeistern und Gemeinderäten wurden Änderungen in die Richtlinie aufgenommen, so dass sie nunmehr beschlussfähig ist.

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom 11.12.2012 die Richtlinie zur Förderung der Kultur, des Sports, der Sozialarbeit und der Heimatpflege in der Entwurfs-Fassung vom 21.11.2012.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.