TOP Ö 20: Aufstellungsbeschluss der Ergänzungssatzung Nr. 1/15 "Die Kreuzbreite" im Ortsteil Burgliebenau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Weiß erklärt, dass auch hier angedacht wurde, den Bereich südlich der „Kreuzbreite“ mit einer Ergänzungssatzung zu überplanen. Die Ergänzungssatzung ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Sie soll eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches ermöglichen.

 

Allerdings liegt der Geltungsbereich der Satzung im Landschaftsschutzgebiet „Kiesgruben Wallendorf- Schladebach“. Für die Umsetzung der Satzung ist eine Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung notwendig. Die Erarbeitung der Unterlagen für den Befreiungsantrag ist Bestandteil des abgeforderten Angebotes. Eine Garantie zum positiven Ausgang des Verfahrens kann jedoch nicht gegeben werden.

 

Herr Borries sagt, dass die Änderung des Landschaftsschutzgebietes nicht einfach ist.

Frau Müller meint, dass es sich hier nicht um eine Lückenbebauung handelt.

Herr Trisch ist der Auffassung, dass hier 3.000,00 € bezahlt werden wo man nicht die Gewissheit hat, dass sie nicht in den Sand gesetzt werden.

 

Herr Weiß antwortet, dass der Planungsstand bis dahin bezahlt werden muss.

 

Der Ortschaftsrat Burgliebenau hat der Ergänzungssatzung Nr. 1/15 „Die Kreuzbreite“ zugestimmt. 

Der Rücklauf der Eigentümerbefragung hat ergeben, dass die Eigentümer an der Aufstellung einer Entwicklungssatzung teilweise interessiert sind.

Der Bau- und Planungsausschuss hat die Beschlussvorlage vorberaten und diesem Beschluss zugestimmt.

 

Beschluss GR 28 / 275 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 1/15 „Die Kreuzbreite“ im Ortsteil Burgliebenau gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Das Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB). Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:

Gemarkung Burgliebenau,

Flur 2:

Flurstücke: 12/39, 12/40, 287, 290, 291 und 292.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

  6

Stimmenthaltung:

  2

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.