Herr Weiß erklärt, dass auch hier angedacht
wurde, den Bereich südlich der Kreuzbreite mit einer Ergänzungssatzung zu
überplanen. Die Ergänzungssatzung ermöglicht die Einbeziehung einzelner
Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Sie soll eine
maßvolle Erweiterung des Innenbereiches ermöglichen.
Allerdings liegt der Geltungsbereich der Satzung
im Landschaftsschutzgebiet Kiesgruben Wallendorf- Schladebach. Für die
Umsetzung der Satzung ist eine Befreiung von den Verboten der
Schutzgebietsverordnung notwendig. Die Erarbeitung der Unterlagen für den
Befreiungsantrag ist Bestandteil des abgeforderten Angebotes. Eine Garantie zum
positiven Ausgang des Verfahrens kann jedoch nicht gegeben werden.
Herr Borries sagt, dass die Änderung des
Landschaftsschutzgebietes nicht einfach ist.
Frau Müller meint, dass es sich hier nicht um
eine Lückenbebauung handelt.
Herr Trisch ist der Auffassung, dass hier
3.000,00 bezahlt werden wo man nicht die Gewissheit hat, dass sie nicht in
den Sand gesetzt werden.
Herr Weiß antwortet, dass der Planungsstand bis
dahin bezahlt werden muss.
Der
Ortschaftsrat Burgliebenau hat der Ergänzungssatzung Nr. 1/15 Die Kreuzbreite
zugestimmt.
Der
Rücklauf der Eigentümerbefragung hat ergeben, dass die Eigentümer an der
Aufstellung einer Entwicklungssatzung teilweise interessiert sind.
Der
Bau- und Planungsausschuss hat die Beschlussvorlage vorberaten und diesem Beschluss
zugestimmt.
Beschluss
GR 28 / 275 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012
die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 1/15 Die Kreuzbreite im Ortsteil Burgliebenau
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Verfahren zur
Aufstellung einer Ergänzungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das
vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
3 sowie Satz 2 BauGB). Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:
Gemarkung Burgliebenau,
Flur 2:
Flurstücke: 12/39, 12/40, 287, 290, 291 und 292.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
18 |
Nein-Stimmen: |
6 |
Stimmenthaltung: |
2 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.