Herr
Weiß berichtet, dass angedacht wurde, den Bereich nördlich der Lössener
Straße mit einer Ergänzungssatzung zu überplanen. Dadurch wird die
Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten
Ortsteile ermöglicht.
Da im Flächennutzungsplan der Bereich noch als
Landwirtschaftsfläche dargestellt ist, wurde die Fläche im derzeit laufenden
Verfahren zur 2. Ergänzung und 2. Änderung (Vorentwurf März 2012) bereits als
Wohnbaufläche dargestellt. Mit dieser vorbereitenden Darstellung im
Flächennutzungsplan kann die Nutzungsmöglichkeit des Ortsrandes sozusagen über
ein weiteres Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung geändert werden.
Beschluss
GR 28 / 274 / 2013
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012
die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 8/16 Am Lössener Pferdehof im
Ortsteil Luppenau gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Verfahren zur
Aufstellung einer Ergänzungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das
vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
3 sowie Satz 2 BauGB). Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung
nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurstücke:
Gemarkung Luppenau,
Flur 1:
Flurstücke: 106/3, 106/10 und 353.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
4 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.