TOP Ö 19: Aufstellungsbeschluss der Ergänzungssatzung Nr. 8/16 "Am Lössener Pferdehof" im Ortsteil Luppenau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Weiß berichtet, dass angedacht wurde, den Bereich nördlich der „Lössener Straße“ mit einer Ergänzungssatzung zu überplanen. Dadurch wird die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile ermöglicht.

 

Da im Flächennutzungsplan der Bereich noch als Landwirtschaftsfläche dargestellt ist, wurde die Fläche im derzeit laufenden Verfahren zur 2. Ergänzung und 2. Änderung (Vorentwurf März 2012) bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Mit dieser vorbereitenden Darstellung im Flächennutzungsplan kann die Nutzungsmöglichkeit des Ortsrandes sozusagen über ein weiteres Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung geändert werden.

 

Beschluss GR 28 / 274 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 8/16 „Am Lössener Pferdehof“ im Ortsteil Luppenau gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Das Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB). Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurstücke:

Gemarkung Luppenau,

Flur 1:

Flurstücke: 106/3, 106/10 und 353.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  4

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.