Herr Weiß erklärt, dass im Zusammenhang mit dem
Flächennutzungsplanverfahren die verfügbaren Bauflächen in der Gemeinde neu
ausgerichtet werden sollen. Aufgrund dessen wurde angedacht, den Straßenzug
westlich der Gartenstraße mit einer Ergänzungssatzung zu überplanen. Die
Ergänzungssatzung ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Sie soll eine maßvolle Erweiterung
des Innenbereiches ermöglichen.
Da im Flächennutzungsplan der Bereich noch als
Landwirtschaftsfläche dargestellt ist, muss sie im derzeit laufenden Verfahren
zur 2. Ergänzung und 2. Änderung ebenfalls als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Erst mit dieser vorbereitenden Darstellung im Flächennutzungsplan kann die
Nutzungsmöglichkeit des Ortsrandes sozusagen über ein weiteres Verfahren zur
Aufstellung einer Ergänzungssatzung geändert werden.
Der
Ortschaftsrat Lochau hat der Aufstellung der Ergänzungssatzung An der
Gartenanlage zugestimmt.
Die
Eigentümerbefragung hat ergeben, dass die Eigentümer an der Aufstellung einer
Entwicklungssatzung interessiert sind.
Der
Bau- und Planungsausschuss hat diesem Beschluss zugestimmt.
Frau
Müller ist der Meinung, dass die finanziellen Mittel zur Änderung für die
Flächennutzungspläne nicht zur Verfügung stehen. Ohne Vorlage des
Haushaltsplanes kann eigentlich nichts weiter beschlossen werden.
Herr
Eckl sagt, dass eine Lückenbebauung für zuziehende Familien bereitzuhalten ist,
da die Gemeinde bereits dramatisch an Bevölkerung verloren hat.
Herr
Trisch fragt, warum nur Teile der Grundstücke und nicht Gesamtgrundstücke in
die Satzung einbezogen werden.
Herr
Weiß antwortet: Da der vordere Teil direkt an der Erschließungsanlage liegt. Um
den hinteren Teil mit einzubeziehen, müsste eine Bebauungsplan aufgestellt
werden.
Beschluss
GR 28 / 273 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012
die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 7/13 An der Gartenanlage im
Ortsteil Lochau gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Verfahren zur
Aufstellung einer Ergänzungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das
vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
3 sowie Satz 2 BauGB). Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurstücke:
Gemarkung Lochau,
Flur 3:
Flurstücke: 74/2, 75, 76, 77, 78 und 200/79.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
24
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
18 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Stimmenthaltung: |
5 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.