TOP Ö 18: Aufstellungsbeschluss der Ergänzungssatzung Nr. 7/13 "An der Gartenanlage" im Ortsteil Lochau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Weiß erklärt, dass im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplanverfahren die verfügbaren Bauflächen in der Gemeinde neu ausgerichtet werden sollen. Aufgrund dessen wurde angedacht, den Straßenzug westlich der „Gartenstraße“ mit einer Ergänzungssatzung zu überplanen. Die Ergänzungssatzung ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichs­flächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Sie soll eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches ermöglichen.

Da im Flächennutzungsplan der Bereich noch als Landwirtschaftsfläche dargestellt ist, muss sie im derzeit laufenden Verfahren zur 2. Ergänzung und 2. Änderung ebenfalls als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Erst mit dieser vorbereitenden Darstellung im Flächennutzungsplan kann die Nutzungsmöglichkeit des Ortsrandes sozusagen über ein weiteres Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung geändert werden.

Der Ortschaftsrat Lochau hat der Aufstellung der Ergänzungssatzung „An der Gartenanlage“ zugestimmt.

Die Eigentümerbefragung hat ergeben, dass die Eigentümer an der Aufstellung einer Entwicklungssatzung interessiert sind.

Der Bau- und Planungsausschuss hat diesem Beschluss zugestimmt.

 

Frau Müller ist der Meinung, dass die finanziellen Mittel zur Änderung für die Flächennutzungspläne nicht zur Verfügung stehen. Ohne Vorlage des Haushaltsplanes kann eigentlich nichts weiter beschlossen werden.

 

Herr Eckl sagt, dass eine Lückenbebauung für zuziehende Familien bereitzuhalten ist, da die Gemeinde bereits dramatisch an Bevölkerung verloren hat.

 

Herr Trisch fragt, warum nur Teile der Grundstücke und nicht Gesamtgrundstücke in die Satzung einbezogen werden.

 

Herr Weiß antwortet: Da der vordere Teil direkt an der Erschließungsanlage liegt. Um den hinteren Teil mit einzubeziehen, müsste eine Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Beschluss GR 28 / 273 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 7/13 „An der Gartenanlage“ im Ortsteil Lochau gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Das Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB). Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurstücke:

Gemarkung Lochau,

Flur 3:

Flurstücke: 74/2, 75, 76, 77, 78 und 200/79.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltung:

  5

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.