TOP Ö 17: Aufstellungsbeschluss der Ergänzungssatzung Nr. 6/12 "An der Dorfstraße" im Ortsteil Korbetha

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Weiß sagt, dass hier derselbe Sachverhalt wie bei den vorangegangenen Tagesordnungspunkt ist. Hier hat aber nur 1 Eigentümer Interesse.

 

Beschluss GR 28 / 272 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 6/12 „An der Dorfstraße“ im Ortsteil Korbetha gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Das Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB). Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück:

Gemarkung Korbetha,

Flur 2:

Flurstück: 95/13.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  3

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.