Herr Weiß sagt, dass hier derselbe Sachverhalt
wie bei den vorangegangenen Tagesordnungspunkt ist. Hier hat aber nur 1
Eigentümer Interesse.
Beschluss
GR 28 / 272 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012
die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 6/12 An der Dorfstraße im Ortsteil Korbetha
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Verfahren zur
Aufstellung einer Ergänzungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das
vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
3 sowie Satz 2 BauGB). Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung
nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst das Flurstück:
Gemarkung Korbetha,
Flur 2:
Flurstück: 95/13.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
3 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.