Herr Weiß erklärt, dass an die Gemeinde Schkopau der Wunsch heran
getragen wurde, auf dem Grundstück Gemarkung Knapendorf, Flur 2, Flurstück 105/7
ein Einfamilien- bzw. Doppelhaus neu zu errichten.
Dieses soll auf dem Grundstück errichtet werden,
auf welchem vor Jahren ein Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt wurde,
der leider nicht zur Genehmigung gekommen ist. Die Baugenehmigung wurde
seinerzeit nach § 33 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt, welcher ein Vorhaben
während der Planaufstellung zulassen kann. Da die Frist zur Verlängerung der
Baugenehmigung dieses Mal nicht eingehalten wurde, besteht für das Grundstück
derzeit kein Baurecht mehr und eine Genehmigung eines Einfamilien- bzw.
Doppelhauses müsste aufgrund des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) versagt
werden. Aufgrund dessen wurde der Antrag zur Aufstellung einer
Ergänzungssatzung gestellt, um auf dem Flurstück wieder Baurecht erhalten zu
können.
Da die Aufstellung einer Satzung mit einem
öffentlichen Verfahren verbunden ist, wurde es als sinnvoll erachtet, dieses
Verfahren gleich im Rahmen aller vier Grundstücke durchzuführen, welche
außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegen.
Die Ergänzungssatzung ermöglicht die
Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten
Ortsteile. Sie soll eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches ermöglichen.
Da im Flächennutzungsplan der Bereich bereits als gemischte Baufläche
dargestellt ist, kann der Ortsrand sozusagen ergänzt werden.
Der
Ortschaftsrat Knapendorf hat die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 5/10 An
der Laucha beraten.
Der
Rücklauf der Eigentümerbefragung hat ergeben, dass die Eigentümer an der Aufstellung
einer Entwicklungssatzung teilweise interessiert sind.
Im
Bau- und Planungsausschuss wurde die Beschlussvorlage vorberaten. Er stimmte
diesem Beschluss zu.
Beschluss
GR 28 / 271 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012
die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 5/10 An der Laucha im Ortsteil Knapendorf
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) über alle vier
Grundstücke, die außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegen.
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:
Gemarkung Knapendorf,
Flur 2:
105/7, 106/55, 106/58 und 106/61.
Das Verfahren zur
Aufstellung einer Ergänzungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das
vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
3 sowie Satz 2 BauGB). Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
24 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
2 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.