TOP Ö 16: Aufstellungsbeschluss der Ergänzungssatzung Nr. 5/10 "An der Laucha" im Ortsteil Knapendorf

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Weiß erklärt, dass an die Gemeinde Schkopau der Wunsch heran getragen wurde, auf dem Grundstück Gemarkung Knapendorf, Flur 2, Flurstück 105/7 ein Einfamilien- bzw. Doppelhaus neu zu errichten.

Dieses soll auf dem Grundstück errichtet werden, auf welchem vor Jahren ein Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt wurde, der leider nicht zur Genehmigung gekommen ist. Die Baugenehmigung wurde seinerzeit nach § 33 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt, welcher ein Vorhaben während der Planaufstellung zulassen kann. Da die Frist zur Verlängerung der Baugenehmigung dieses Mal nicht eingehalten wurde, besteht für das Grundstück derzeit kein Baurecht mehr und eine Genehmigung eines Einfamilien- bzw. Doppelhauses müsste aufgrund des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) versagt werden. Aufgrund dessen wurde der Antrag zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung gestellt, um auf dem Flurstück wieder Baurecht erhalten zu können.

Da die Aufstellung einer Satzung mit einem öffentlichen Verfahren verbunden ist, wurde es als sinnvoll erachtet, dieses Verfahren gleich im Rahmen aller vier Grundstücke durchzuführen, welche außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegen.

Die Ergänzungssatzung ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Sie soll eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches ermöglichen. Da im Flächennutzungsplan der Bereich bereits als gemischte Baufläche dargestellt ist, kann der Ortsrand sozusagen ergänzt werden.

 

Der Ortschaftsrat Knapendorf hat die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 5/10 „An der Laucha“ beraten.

 

Der Rücklauf der Eigentümerbefragung hat ergeben, dass die Eigentümer an der Aufstellung einer Entwicklungssatzung teilweise interessiert sind.

 

Im Bau- und Planungsausschuss wurde die Beschlussvorlage vorberaten. Er stimmte diesem Beschluss zu.

 

Beschluss GR 28 / 271 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 5/10 „An der Laucha“ im Ortsteil Knapendorf gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) über alle vier Grundstücke, die außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegen.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:                                      

Gemarkung Knapendorf,

Flur 2:

105/7, 106/55, 106/58 und 106/61.

 

Das Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB). Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  2

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.