Herr Weiß erklärt, dass die Gemeinde auch im Interesse
des Ortschaftsrates Lochau für das Grundstück ihr Vorkaufsrecht geltend gemacht
hat. Somit wird die Grünfläche erhalten und kann nicht überbaut werden. Vom
Ortschaftsrat Lochau wurde entschieden, der Empfehlung des
Dorfentwicklungsplanes zu folgen, wonach die Eingrünung der Nord- und Ostseite
des Neubaugebietes zu Dahne vorgeschlagen wird.
Herr Weiß informiert darüber, dass der
Ortschaftsrat Lochau in seiner Sitzung am 16.07.2012 darüber befunden hat, dass
das Ortsbild von Lochau beeinträchtigt wäre, wenn die Grünanlagen im Bereich
der Dahne überbaut werden würden. Planungsrechtlich sind die Flächen nach §
34 BauGB dem unbeplanten Innenbereich der Ortschaft zuzurechnen, weshalb
Bauvorhaben zu Wohnbauzwecken zulässig erscheinen, wenn sie sich in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Um die Grünflächen zu erhalten, ist es
demnach notwendig, eine Erhaltungssatzung zu beschließen.
Anmerkung:
Herr Marx weist auf nicht korrekte Angabe bei
der Bezeichnung der Flurstücke hin, die angegebene /0 muss entfernt
werden.
Beschluss
GR 28 / 270 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012
die Erhaltungssatzung Nr. 7/17 Grünflächen zur Dahne.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
3 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.