TOP Ö 15: Aufstellungsbeschluss zur Erhaltungssatzung Nr. 7/17 "Grünflächen zur Dahne"

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Weiß erklärt, dass die Gemeinde auch im Interesse des Ortschaftsrates Lochau für das Grundstück ihr Vorkaufsrecht geltend gemacht hat. Somit wird die Grünfläche erhalten und kann nicht überbaut werden. Vom Ortschaftsrat Lochau wurde entschieden, der Empfehlung des Dorfentwicklungsplanes zu folgen, wonach die Eingrünung der Nord- und Ostseite des Neubaugebietes zu Dahne vorgeschlagen wird.

Herr Weiß informiert darüber, dass der Ortschaftsrat Lochau in seiner Sitzung am 16.07.2012 darüber befunden hat, dass das Ortsbild von Lochau beeinträchtigt wäre, wenn die Grünanlagen im Bereich der „Dahne“ überbaut werden würden. Planungsrechtlich sind die Flächen nach § 34 BauGB dem unbeplanten Innenbereich der Ortschaft zuzurechnen, weshalb Bauvorhaben zu Wohnbauzwecken zulässig erscheinen, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Um die Grünflächen zu erhalten, ist es demnach notwendig, eine Erhaltungssatzung zu beschließen.

 

Anmerkung:

Herr Marx weist auf nicht korrekte Angabe bei der Bezeichnung der Flurstücke hin, die angegebene /0 muss entfernt werden.

 

Beschluss GR 28 / 270 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012 die Erhaltungssatzung Nr. 7/17 „Grünflächen zur Dahne“.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  3

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.