TOP Ö 14: Aufstellungsbeschluss zur 3. vereinfachten Änderung des B-Plans Nr. 3.1 "Industriestandort Schkopau"

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Weiß erklärt, dass der Bebauungsplan Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“ am 18.12.2003 in Kraft getreten ist. Die zweite vereinfachte Änderung des Bebauungsplans hat am 26.04.2012 Rechtskraft erlangt. Nun soll in einem Teilbereich des Bebauungsplans, südlich des innerhalb der privaten Bahnanlagen gelegenen Gebäudes A 103a, im Bereich der als Trittsteinbiotop T3 festgesetzten Fläche, eine Bebauung ermöglicht werden. Daher soll eine Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB), d. h. die Fläche in die überbaubare Grundstücksfläche einbezogen werden. Das festgesetzte Trittsteinbiotop soll diesbezüglich im TG 19 neu eingeordnet werden. Die Änderung bezieht sich auf Teilflächen der Grundstücke: Gemarkung Schkopau, Flur 4, Flurstücke 214/0 und 218/0. Der Vorhabenträger plant ein Verwaltungsgebäude auf einer Fläche zu errichten, die derzeit nicht innerhalb der Baugrenze liegt. Die Planung sieht einen Containerbau in den Abmessungen von ca. 30 m mal 20 m vor. Das Verwaltungsgebäude soll ergänzt werden, da die Kapazitäten des alten Gebäudes erschöpft sind und eine weitere Aufstockung statisch nicht mehr möglich ist. Um das neue Verwaltungsgebäude gegenüber des bereits vorhandenem errichten zu können, ist es notwendig, die Baugrenze zu verschieben und das festgesetzte Trittsteinbiotop T3 zu verlegen. Durch einen städtebaulichen Vertrag wird die Refinanzierung der anfallenden Kosten gesichert.

Herr Schräpler fragt, was ein Trittbiotop ist. Herr Weiß antwortet, dass das niedrig wachsende Pflanzen sind. Herr Teske ergänzt: eine Biotopinsel = im Internet nachzulesen.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt, diesen Beschluss zu fassen.

 

Beschluss GR 28 / 269 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012 die Aufstellung der dritten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“.

Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Demnach soll gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, da sich die Aufstellung der dritten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans nicht wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.

Weiterhin soll i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.